Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Cäzilia Gruber===
=== Cäzilia Gruber===
Die tatsächliche Erbfolge ist mit den Gesetzen des BGB identisch.<br>
Die tatsächliche Erbfolge ist mit den Gesetzen des BGB identisch.<br>
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In diesem Fall allerdings erbt C. Starringer den Anteil als Abkömmling der Eltern in der zweiten Ordnung. Die Erben der dritten Ordnung, also die Gruber-Geschwister (deren Kinder), bleiben aussen vor.
 
== Erklärungsansansätze ==
== Erklärungsansansätze ==
* Cäzilia Starringer stand als Abkömmling der Cäzilia Gruber in der zweiten Ordnung. Sie war aber nicht die Tochter von Andreas Gruber. So könnte man zu den Erben der dritten Ordung aufgestiegen sein, weil sie kein Abkömmling des Andreas Gruber war und deshalb auch nicht an seine Stelle treten konnte.
* Cäzilia Starringer stand als Abkömmling der Cäzilia Gruber in der zweiten Ordnung. Sie war aber nicht die Tochter von Andreas Gruber. So könnte man zu den Erben der dritten Ordung aufgestiegen sein, weil sie kein Abkömmling des Andreas Gruber war und deshalb auch nicht an seine Stelle treten konnte.
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