Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Pfeil.png]]Eine solche Vorgehensweise entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.<br>
[[Datei:Pfeil.png]]Eine solche Vorgehensweise entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.<br>
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[[Datei:Pfeil.png]] Die Erblasserin Cäzilia Gabriel wurde nur vom Abkömmling ihrer Großmutter, Cäzilia Starringer, beerbt. Sie schloß alle weiteren Ordnungen aus.
[[Datei:Pfeil.png]] Die Erblasserin Cäzilia Gabriel wurde nur vom Abkömmling ihrer Großmutter, Cäzilia Starringer, beerbt. Sie schloß alle weiteren Ordnungen aus.<br>
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* Könnte Viktoria ev. den Hof, bzw. ein Teil davon, an ihre Eltern zurück gegeben haben, sodass die Eheleute Gruber wieder (Mit-)Besitzer wurden? Demnach wären dann tatsächlich die Geschwister von Gruber als Abkömmlinge der gemeinsamen Eltern in der zweiten Ordnung erbberechtigt gewesen.<br>
[[Datei:Pfeil.png]] Es existiert kein Hinweis, der darauf schliessen lässt, dass die Eheleute Gruber wieder (Mit-) eigentümer wurden.
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