Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachdem es einen Erben in der zweiten Ordung gab, hätte die dritte Ordnung, nämlich die Gruber-Familie, keinen Anspruch auf das Erbe gehabt und c. Starringer wäre Alleinerbin geworden.
Nachdem es einen Erben in der zweiten Ordung gab, hätte die dritte Ordnung, nämlich die Gruber-Familie, keinen Anspruch auf das Erbe gehabt und c. Starringer wäre Alleinerbin geworden.
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=== Cäzilia Gruber===
=== Cäzilia Gabriel===
Die tatsächliche Erbfolge ist mit den Gesetzen des BGB identisch.<br>
Die tatsächliche Erbfolge ist mit den Gesetzen des BGB identisch.<br>
In diesem Fall allerdings erbt C. Starringer den Anteil als Abkömmling der Eltern in der zweiten Ordnung. Die Erben der dritten Ordnung, also die Gruber-Geschwister (deren Kinder), bleiben aussen vor.
In diesem Fall allerdings erbt C. Starringer den Anteil als Abkömmling der Eltern in der zweiten Ordnung. Die Erben der dritten Ordnung, also die Gruber-Geschwister (deren Kinder), bleiben aussen vor.
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