Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1920: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Sachverhalte]]
== Hintergründe ==
== Hintergründe ==
Zu dem Prozess selbst, Vorwurf der schweren Blutschande, liegt kein Aktenmaterial vor. Kenntnisse darüber konnten aus dem Bericht des wegen Mordes ermittelnden Staatsanwalt [[Ermittler: Pielmayr Richard | Pielmayr]] gewonnen werden. Der zuvor ermittelnde Staatsanwalt [[Ermittler: Renner Ferdinand | Renner]] erwähnt den Sachverhalt nur in einem [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | Bericht]] vom 10.04.1922.<br>
Zu dem Prozess selbst, Vorwurf der schweren Blutschande, liegt kein Aktenmaterial vor. Kenntnisse darüber konnten aus dem Bericht des wegen Mordes ermittelnden Staatsanwalt [[Ermittler: Pielmayr Richard | Pielmayr]] gewonnen werden. Der zuvor ermittelnde Staatsanwalt [[Ermittler: Renner Ferdinand | Renner]] erwähnt den Sachverhalt nur in einem [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | Bericht]] vom 10.04.1922.<br>
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