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Im Zusammenhang mit den Mordermittlungen in Sachen [[Hinterkaifeck| Sechsfachmord auf Hinterkaifeck]] taucht immer wieder der Begriff der Verjährung auf. Sie stellt eine Frist dar, nach deren Ablauf eine Bestrafung für ein Verbrechen nicht mehr möglich ist. Dies wurde v.a. bei den späten Ermittlungen ab 1951 großes Thema.<br> | Im Zusammenhang mit den Mordermittlungen in Sachen [[Hinterkaifeck| Sechsfachmord auf Hinterkaifeck]] taucht immer wieder der Begriff der Verjährung auf. Sie stellt eine Frist dar, nach deren Ablauf eine Bestrafung für ein Verbrechen nicht mehr möglich ist. Dies wurde v.a. bei den späten Ermittlungen ab 1951 großes Thema.<br> |