Sachverhalte: Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. März 2017, 10:53 Uhr
Was?
Nach dem Tod seiner Enkelin Cäzilia Gabriel klagte Karl Gabriel sen., da er in der Kleidung seiner Enkelin einen Beweis gesehen hatte, dass sie nach ihrer Mutter und Hofbesitzerin Viktoria Gabrielverstorben sei.
Vorgeschichte
Durch die Einheirat auf Hinterkaifeck und den geschlossenen Ehevertrag in allg. Gütergemeinschaft war Karl Gabriel Miteigentümer des Hofes zur Hälfte. Bei seinem Tod hätte seine Tochter Cäzilia also 3/8 Miteigentümerin des Anwesens werden müssen. Durch einen falsch ausgestellten Erbschein erhielt sie ein Vatergut. Da ihr Großvater davon ausging, daß sie ihre Mutter und ihre Großeltern kurzzeitig überlebte und in dieser Zeit diese beerbte nahm er an, daß Cäzilia Gabriel alleinige Erblasserin war.
Gesetzliche Grundlagen 1922
- Erbrecht: Das Ehepaar Gabriel waren Cäzilias gesetzliche Erben in dritter Ordnung
- § 20 BGB: Der bis 15.07.1939 gültige § 20 wurde auch bei den Opfern angewandt, mit der Folge das unabhängig vom Bekleidungszustand und Auffindeort der Leichen der Todeszeitpunkt bei allen als gleich angesehen wurde.
Amtsgericht Schrobenhausen
Am 13.04.1922 gibt Karl Gabriel beim Nachlassgericht bereits an, daß seine Enkelin ihre Mutter und mütterliche Großeltern beerbt hat und der Nachlaß sehr beträchtlich wäre. (Cäzilia Starringer sprach dort bereits am 10.04.1922 vor, und nannte als Hinterlassenschaft das im Grundbuch eingetragene Vatergut von 2000 M.)
weitere Vorgänge
- am 04.05.1922 bevollmächtigte Karl Gabriel den Rechtsanwalt Justizrat Anton Graf aus Neuburg an der Donau zur Vertretung vor allen Gerichten und Behörden und in allen Instanzen in der Nachlaßsache der Anwesensbesitzerin Viktoria Gabriel.
Noch am gleichen Tag schreibt Rechtsanwalt Graf an das Amtsgericht Schrobenhausen und bittet um Akteneinsicht.
- Am 14.06.1922 nach Aktenstudium erfolgt die 1. Beschwerde beim Amtsgericht in Schrobenhausen.
- Am 22.06.1922 unterzeichnete Ferdinand Schöntag einen Vermerk, der u. a. enthält, daß das Nachlassgericht von § 20 ausgeht, und die Akten an das Landgericht Neuburg weitergeleitet werden.
Landgericht Neuburg
Am 24.06.1922 ging die vom Amtsgericht Schrobenhausen weitergeleitete Beschwerde im Langericht Neuburg/Donau ein. Die zuständige Zivilkammer des Langerichts entschied am 30.06.1922 und lehnte die Beschwerde mit diesem Beschluß ab.
oberstes bayer. Landgericht in München
Am 11.07.1922 erfolgt daraufhin ein Einspruch seitens Karl Gabriel vertreten durch seinen Rechtsanwalt Graf.
Auch diese letztinstanzliche Möglichkeit scheiterte.
nach den Beschwerden
Ob Karl Gabriel sen. von den fehlerhaften Erbvorgängen 1915 aus diesen juristischen Erbauseinandersetzungen erfuhr, ist nicht ganz klar, er wurde jedenfalls vom Gericht am 11.09.1922 darauf aufmerksam gemacht und der 1915 beim Erbe seines Sohnes gemachte Fehler wurde nachträglich korrigiert, so daß er und seine Frau innerhalb der Erbengemeinschaft auch Hofanteile besaßen.