Aktencheck: Die Ermittlungen gegen Lorenz Schlittenbauer: Unterschied zwischen den Versionen

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==Was==
==Was==
Der [[Sonstiges: Tatverdächtige |tatverdächtige]]  [[Personen: Schlittenbauer Lorenz|Lorenz Schlittenbauer]] wird von Vielen noch heute als Hauptverdächtiger angesehen, gegen den nicht ausreichend „ermittelt“ wurde. Auch wenn viele der vor 1944 angefertigten [[Sachverhalte: Zur Aktenlage im Mordfall Hinterkaifeck| Akten]] heute nicht mehr existieren, wie etwa der eigens angefertigte [[Sonstiges: Die Sonderakte Schlittenbauer|Sonderakt Schlittenbauer]], ist es immerhin möglich dem vorhandenen Bestand oder [[Sachverhalte: Verlorene Akten - Querverweise|Querverweisen]] zu entnehmen, daß bereits kurz nach der Tat Hinweisen bezüglich seiner Täterschaft nachgegangen wurde.
==Chronologie==
==Chronologie==
===1922:===
<span style="color:#380000"> [[Datei:Info HK Wiki.gif | 25px | links]]<b>Hinweis:</b> <big>Die Aktenfundstücke sind chronologisch in aufsteigender Reihenfolge angegeben.</big></span>
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===im Jahr 1922:===
*[[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt|Bericht Staatsanwalt Renner vom 10.04.1922]]<br>
*[[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt|Bericht Staatsanwalt Renner vom 10.04.1922]]<br>
''„Für Schlittenbauer, der selbst als verdächtig bezeichnet wurde, im übrigen aber allgemein als etwas sonderbarer, aber harmloser, gutmütiger und stets hilfsbereiter Mensch geschildert wird und selbst vermögend ist, ist ein Motiv der Tat nicht erkennbar.''<br>  
''„Für Schlittenbauer, der selbst als verdächtig bezeichnet wurde, im übrigen aber allgemein als etwas sonderbarer, aber harmloser, gutmütiger und stets hilfsbereiter Mensch geschildert wird und selbst vermögend ist, ist ein Motiv der Tat nicht erkennbar.''<br>  
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''„In Richtung Schlittenbauer hat sich zunächst nichts Wesentliches ergeben. Es sind aber noch eine Reihe von Personen zu hören. “''<br>  
''„In Richtung Schlittenbauer hat sich zunächst nichts Wesentliches ergeben. Es sind aber noch eine Reihe von Personen zu hören. “''<br>  
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*[[Berichte: 1922-05-12 Renner Ferdinand, Staatsanwalt |Bericht Renner vom 12.05.1922]:<br>
*[[Berichte: 1922-05-12 Renner Ferdinand, Staatsanwalt|Bericht Renner vom 12.05.1922]]:<br>
''„...hatte sich auf mein Veranlassen Krim.Kom. Neuss von der Polizeidirektion München mit einem weiteren Beamten im April erneut an den Tatort begeben, um die aus den persönlichen und örtlichen Beziehungen der Ermordeten sich etwa ergebenden Spuren gründlich zu klären und weiter zu verfolgen. Das Ergebnis seiner mehrwöchentlichen sehr eifrigen und gründlichen Erhebungen war indessen ebenfalls negativ. Doch kann nun der in meinem ersten Berichte erwähnte Verdacht gegen den Ortsführer Schlittenbauer von Gröbern entgültig als beseitigt gelten; ebenso ist das Alibi eines in der Schrobenhausener Gegend vielfach verdächtigen Tagners Karl Bichler von Waidhofen, der Beziehungen zu den Ermordeten hatte, einwandfrei dargetan worden...“ ''<br>  
''„...hatte sich auf mein Veranlassen Krim.Kom. Neuss von der Polizeidirektion München mit einem weiteren Beamten im April erneut an den Tatort begeben, um die aus den persönlichen und örtlichen Beziehungen der Ermordeten sich etwa ergebenden Spuren gründlich zu klären und weiter zu verfolgen. Das Ergebnis seiner mehrwöchentlichen sehr eifrigen und gründlichen Erhebungen war indessen ebenfalls negativ. Doch kann nun der in meinem ersten Berichte erwähnte Verdacht gegen den Ortsführer Schlittenbauer von Gröbern entgültig als beseitigt gelten; ebenso ist das Alibi eines in der Schrobenhausener Gegend vielfach verdächtigen Tagners Karl Bichler von Waidhofen, der Beziehungen zu den Ermordeten hatte, einwandfrei dargetan worden...“ ''<br>  
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''„Die seit dem Berichte vom 9. September 1922 Nr. 1369 weiter gepflogenen Ermittlungen haben einen Erfolg nicht gezeigt. Das Verfahren gegen das Brüderpaar Andreas und Karl Schreier mußte wegen Unzulänglichkeit der Verdachtsgründe ebenso eingestellt werden, wie das gegen den Ortsführer Schlittenbauer.  ''<br>  
''„Die seit dem Berichte vom 9. September 1922 Nr. 1369 weiter gepflogenen Ermittlungen haben einen Erfolg nicht gezeigt. Das Verfahren gegen das Brüderpaar Andreas und Karl Schreier mußte wegen Unzulänglichkeit der Verdachtsgründe ebenso eingestellt werden, wie das gegen den Ortsführer Schlittenbauer.  ''<br>  
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===die Jahre 1923-1926:===
*[[Berichte: 1926-01-29 Reingruber Georg|Bericht  Georg Reingruber vom 29.01.1926]]<br>
**''„Der Verdacht gegen Schlittenbauer fußt sich darauf, dass er seinen Nachbarn, dem Oekonom Sigl den Vorwurf gemacht habe, er –Sigl-habe einen Buben von Schlittenbauer zum Meineid verleiten wollen. Aufgrund dieses Vorwurfes hatte Schlittenbauer den Sigl zum Sühneversuch vorladen lassen. Gelegentlich des Sühneversuchs soll Sigl dem Schlittenbauer ins Gesicht gesagt haben, dass niemand andrer als er den Mord in Kaifeck begangen habe.“  ''<br>
** ''„Nach Angaben des Greger soll wegen dieser neuerlichen Gespräche bei der einschlägigen Gendarmeriestation bereits Anzeige erstattet sein. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so wird die Mitteilung des Greger zur Kenntnis gebracht. “ ''<br>
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*[[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer|Bericht Staatsanwalt Pielmayer 06.11.1926]]/ 25.09.1926:<br>
''„...ergänzt durch die unterm 25.September 26 von Lorenz Schlittenbauer gegebenen Erläuterungen stand das Anwesen vollkommen isoliert auf einer freien Fläche, die im weiteren Umkreis fast völlig von Wald umgrenzt ist. …'' <br>(Anm.: Ob Lorenz Schlittenbauer am 25.09.1926 ausschließlich Erläuterungen zu der Skizze des Hofes machte ist unbekannt.''<br>
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*[[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer|Bericht Staatsanwalt Pielmayer 06.11.1926]]
''„Für den Verdacht gegen Schlittenbauer fehlt vor allem jeglicher Beweggrund zur Tat; auch spricht die Persönlichkeit des Schlittenbauer zwingend gegen den Verdacht.“''<br>
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===die Jahre 1927-1935:===
*[[Dokumente: 1929-07-01 Private Ermittlungen Hammer und Knauer |Aktensammlung über eigene Nachforschungen zum Mordfall Hinterkaifeck 01.07.1929 ff]]<br>
**''„Auch der Umstand, daß sie der Überzeugung sind, daß im vorliegenden Falle nur Schlittenbauer als Täter infrage kommt, beweist nichts. In der Sache etwas Neues ist von diesen nach keiner Richtung hin erbracht und das, was von denselben bis jetzt ermittelt werden konnte, ist doch alles schon wiederholt, ja schon viel mehr erhoben und in den Akten erhalten.“''<br>
**''„Durch die Angaben des Hammer u. Knauer konnten weiteres Beweismaterial geg. Schlittenbauer nicht erbracht werden. Das Motiv, der Beweggrund und der Endzweck einer solch schweren Tat seitens Schl. ist nicht verständlich. Die genannten brachten vor, es liege ein Racheakt vor, sie waren aber nicht in der Lage anzugeben, worin der Racheakt gelegen haben soll. Die früheren Beziehungen Schl. zu den Familien Gruber und Gabriel dürften sich durch die Verehelichung Schl. gelöst haben. Er hat die Alimente für sein Kind im Voraus bezahlt u. ist nicht anzunehmen, daß es nachträglich hiewegen zu Auseinandersetzungen gekommen ist. “''<br>
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*[[Aussagen: 1930-08-08 Bley Wenzeslaus |Vermerk im Anschluß an die Aussage von Wenzeslaus Bley am 08.09.1930]]<br><br>
'' „Schlittenbauer stand, soweit hier bekannt, schon gleich nach dem Morde in verdacht, die Tat verübt zu haben. Die in dieser Richtung eingeleiteten Erhebungen führten zu keinem positiven Ergebnis. Über die Einzelheiten der seinerzeitigen Verdachtsgründe ist kein hiesiger Beamter näher unterrichtet. Krim.O.Insp. Reingruber, der die Erhebungen in der Mordsache gemacht hat, ist seit 1. März 1930 pensioniert. Inwieweit es sich den Angaben des Schreiners Wenzeslaus Bley um neue Tatsachen handelt, läßt sich hier nicht beurteilen. Vielleicht ist die zuständige Gendarmeriestation in der Lage, sich hierüber zu äußern.“''
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*[[Berichte: 1930-09-10 Kestel bzgl. Beschuldigungen des Lorenz Schlittenbauer|Oberstaatsanwalt Kestel am 10.09.1930 ]]<br>
''„Die Verwicklung des Lorenz Schlittenbauer in den Tatsachenkomplex ergibt sich aus den beiden mitfolgenden Aktenheften. Sie erhalten Material, das zum Teil der Polizeidirektion noch nicht bekannt sein dürfte, insbesondere den jetzt mit der Sache befaßten Herren der Polizeidirektion. Ich halte es für unerläßlich, das die Lücke, die durch die Pensionierung des H.Krim.O.Insp. Reingruber in der Bearbeitung dieser Sache entstand, sich rasch wieder schließt,...“''<br>
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*[[Dokumente: 1931-03-21 Vorladung Schlittenbauer|Vorladung des Zeugen Schlittenbauer vom März 1931]]<br>
''„Nach telefonischer Rücksprache des Herrn Polizeidirektors Tenner mit Herrn Oberstaatsanwalt Kestel begab sich der Unterzeichnete auftragsgemäß am 3.3.31 nach Neuburg a.d. Donau zur eingehenden Besprechung der gegen Schlittenbauer vorliegenden Verdachtsmomente.“''<br>
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*[[Berichte: 1931-02 Riedmayr Martin |Bericht  Kriminalinspektor Riedmayr „Bewertung der Person Schlittenbauer durch KI Riedmayr vor dessen Vernehmung im Februar 1931]]<br>
''„Bei Würdigung des gesamten vorliegenden Materials muss festgestellt werden, dass zwar – wie bereits erwähnt – bisher zur Überführung ausreichend Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Schlittenbauer nicht erbracht werden konnten, dass es aber auch heute noch nicht möglich ist, ihn endgültig aus dem Kreis der in Erwägung zu ziehenden Personen auszuscheiden. In den Akten findet sich zwar immer wieder der Hinweis, dass bei Schlittenbauer jeder Beweggrund zu der schauerlichen Tat fehlt, jedoch wurde nach meiner Ansicht hierbei einer Feststellung zu wenig Beachtung geschenkt, die nicht aus dem Auge gelassen werden darf. Ich meine hierbei den Umstand, dass Schlittenbauer von Frau Gabriel Geld erhalten hat, das später wieder zurückgefordert wurde. Die mir zur Verfügung stehenden Akten .... “''<br>
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*[[Berichte: 1931-03-30 Riedmayr Martin, Kriminalinspektor |Bericht  Kriminalinspektor Riedmayr „Bewertung der Person Schlittenbauer durch KI Riedmayr nach dessen Vernehmung im März 1931]]<br>
**''„Er brachte jedoch seine Antworten in einer Weise vor, dass berechtigte Zweifel an seiner Täterschaft entstehen mussten.“''<br>
**''„Anhaltspunkte für ein weiteres Vorgehen sind nicht mehr vorhanden.“''<br>
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*[[Dokumente: 1931-05-12 Aktennotiz Riedmayr über Schlittenbauer | Aktennotiz KI Riedmayr über Schlittenbauer]]<br>
''„Nach dem Eindruck, den ich bei der gründlichen Einvernahme vom 30.3.1931 gewann, halte ich jedoch eine Täterschaft des Schlittenbauer für sehr unwahrscheinlich.“''<br>
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*[[Aussagen: 1931-04-26 Maier Sebastian|im anschließenden Vermerk an die Aussage des Maier Sebastian von  Georg Goldhofer am 26.04.1931]]<br>
''„Jedenfalls dürften die Angaben des Maier einer Nachprüfung unterzogen werden, zumal ja mehr Leute der umliegenden Bevölkerung den Verdacht des Mordes gegen Schlittenbauer richten, jedoch ohne Beweisgründe.“''
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*[[Dokumente: 1935-06-24 Meldung an OStA Augsburg bzgl. Hof Hinterkaifeck|Meldung an die Oberstaatsanwalt Augsburg vom 24.06.1935]]<br>
''„Der Bauer Schlittenbauer in Gröbern, welcher wegen der Mordsache schon in Untersuchungshaft gewesen ist,...“''<br>

Aktuelle Version vom 5. März 2024, 12:48 Uhr

Was

Der tatverdächtige Lorenz Schlittenbauer wird von Vielen noch heute als Hauptverdächtiger angesehen, gegen den nicht ausreichend „ermittelt“ wurde. Auch wenn viele der vor 1944 angefertigten Akten heute nicht mehr existieren, wie etwa der eigens angefertigte Sonderakt Schlittenbauer, ist es immerhin möglich dem vorhandenen Bestand oder Querverweisen zu entnehmen, daß bereits kurz nach der Tat Hinweisen bezüglich seiner Täterschaft nachgegangen wurde.

Chronologie

Hinweis: Die Aktenfundstücke sind chronologisch in aufsteigender Reihenfolge angegeben.



im Jahr 1922:

„Für Schlittenbauer, der selbst als verdächtig bezeichnet wurde, im übrigen aber allgemein als etwas sonderbarer, aber harmloser, gutmütiger und stets hilfsbereiter Mensch geschildert wird und selbst vermögend ist, ist ein Motiv der Tat nicht erkennbar.


„In Richtung Schlittenbauer hat sich zunächst nichts Wesentliches ergeben. Es sind aber noch eine Reihe von Personen zu hören. “


„...hatte sich auf mein Veranlassen Krim.Kom. Neuss von der Polizeidirektion München mit einem weiteren Beamten im April erneut an den Tatort begeben, um die aus den persönlichen und örtlichen Beziehungen der Ermordeten sich etwa ergebenden Spuren gründlich zu klären und weiter zu verfolgen. Das Ergebnis seiner mehrwöchentlichen sehr eifrigen und gründlichen Erhebungen war indessen ebenfalls negativ. Doch kann nun der in meinem ersten Berichte erwähnte Verdacht gegen den Ortsführer Schlittenbauer von Gröbern entgültig als beseitigt gelten; ebenso ist das Alibi eines in der Schrobenhausener Gegend vielfach verdächtigen Tagners Karl Bichler von Waidhofen, der Beziehungen zu den Ermordeten hatte, einwandfrei dargetan worden...“


„Kürzlich ist auch wieder der schon in den früheren Berichten genannte Ortsführer Schlittenbauer in Verdacht gezogen worden, allerdings ohne bestimmte Anhaltspunkte. Offenbar wird in der Gegend immer noch von seiner Täterschaft gesprochen. Ich habe trotz der Unwahrscheinlichkeit seiner Täterschaft das Ermittlungsverfahren gegen ihn wieder aufgenommen und Erhebungen eingeleitet, die noch im Laufe sind.“


„Die seit dem Berichte vom 9. September 1922 Nr. 1369 weiter gepflogenen Ermittlungen haben einen Erfolg nicht gezeigt. Das Verfahren gegen das Brüderpaar Andreas und Karl Schreier mußte wegen Unzulänglichkeit der Verdachtsgründe ebenso eingestellt werden, wie das gegen den Ortsführer Schlittenbauer.


die Jahre 1923-1926:

  • Bericht Georg Reingruber vom 29.01.1926
    • „Der Verdacht gegen Schlittenbauer fußt sich darauf, dass er seinen Nachbarn, dem Oekonom Sigl den Vorwurf gemacht habe, er –Sigl-habe einen Buben von Schlittenbauer zum Meineid verleiten wollen. Aufgrund dieses Vorwurfes hatte Schlittenbauer den Sigl zum Sühneversuch vorladen lassen. Gelegentlich des Sühneversuchs soll Sigl dem Schlittenbauer ins Gesicht gesagt haben, dass niemand andrer als er den Mord in Kaifeck begangen habe.“
    • „Nach Angaben des Greger soll wegen dieser neuerlichen Gespräche bei der einschlägigen Gendarmeriestation bereits Anzeige erstattet sein. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so wird die Mitteilung des Greger zur Kenntnis gebracht. “



„...ergänzt durch die unterm 25.September 26 von Lorenz Schlittenbauer gegebenen Erläuterungen stand das Anwesen vollkommen isoliert auf einer freien Fläche, die im weiteren Umkreis fast völlig von Wald umgrenzt ist. …
(Anm.: Ob Lorenz Schlittenbauer am 25.09.1926 ausschließlich Erläuterungen zu der Skizze des Hofes machte ist unbekannt.


„Für den Verdacht gegen Schlittenbauer fehlt vor allem jeglicher Beweggrund zur Tat; auch spricht die Persönlichkeit des Schlittenbauer zwingend gegen den Verdacht.“


die Jahre 1927-1935:

  • Aktensammlung über eigene Nachforschungen zum Mordfall Hinterkaifeck 01.07.1929 ff
    • „Auch der Umstand, daß sie der Überzeugung sind, daß im vorliegenden Falle nur Schlittenbauer als Täter infrage kommt, beweist nichts. In der Sache etwas Neues ist von diesen nach keiner Richtung hin erbracht und das, was von denselben bis jetzt ermittelt werden konnte, ist doch alles schon wiederholt, ja schon viel mehr erhoben und in den Akten erhalten.“
    • „Durch die Angaben des Hammer u. Knauer konnten weiteres Beweismaterial geg. Schlittenbauer nicht erbracht werden. Das Motiv, der Beweggrund und der Endzweck einer solch schweren Tat seitens Schl. ist nicht verständlich. Die genannten brachten vor, es liege ein Racheakt vor, sie waren aber nicht in der Lage anzugeben, worin der Racheakt gelegen haben soll. Die früheren Beziehungen Schl. zu den Familien Gruber und Gabriel dürften sich durch die Verehelichung Schl. gelöst haben. Er hat die Alimente für sein Kind im Voraus bezahlt u. ist nicht anzunehmen, daß es nachträglich hiewegen zu Auseinandersetzungen gekommen ist. “



„Schlittenbauer stand, soweit hier bekannt, schon gleich nach dem Morde in verdacht, die Tat verübt zu haben. Die in dieser Richtung eingeleiteten Erhebungen führten zu keinem positiven Ergebnis. Über die Einzelheiten der seinerzeitigen Verdachtsgründe ist kein hiesiger Beamter näher unterrichtet. Krim.O.Insp. Reingruber, der die Erhebungen in der Mordsache gemacht hat, ist seit 1. März 1930 pensioniert. Inwieweit es sich den Angaben des Schreiners Wenzeslaus Bley um neue Tatsachen handelt, läßt sich hier nicht beurteilen. Vielleicht ist die zuständige Gendarmeriestation in der Lage, sich hierüber zu äußern.“

„Die Verwicklung des Lorenz Schlittenbauer in den Tatsachenkomplex ergibt sich aus den beiden mitfolgenden Aktenheften. Sie erhalten Material, das zum Teil der Polizeidirektion noch nicht bekannt sein dürfte, insbesondere den jetzt mit der Sache befaßten Herren der Polizeidirektion. Ich halte es für unerläßlich, das die Lücke, die durch die Pensionierung des H.Krim.O.Insp. Reingruber in der Bearbeitung dieser Sache entstand, sich rasch wieder schließt,...“


„Nach telefonischer Rücksprache des Herrn Polizeidirektors Tenner mit Herrn Oberstaatsanwalt Kestel begab sich der Unterzeichnete auftragsgemäß am 3.3.31 nach Neuburg a.d. Donau zur eingehenden Besprechung der gegen Schlittenbauer vorliegenden Verdachtsmomente.“


„Bei Würdigung des gesamten vorliegenden Materials muss festgestellt werden, dass zwar – wie bereits erwähnt – bisher zur Überführung ausreichend Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Schlittenbauer nicht erbracht werden konnten, dass es aber auch heute noch nicht möglich ist, ihn endgültig aus dem Kreis der in Erwägung zu ziehenden Personen auszuscheiden. In den Akten findet sich zwar immer wieder der Hinweis, dass bei Schlittenbauer jeder Beweggrund zu der schauerlichen Tat fehlt, jedoch wurde nach meiner Ansicht hierbei einer Feststellung zu wenig Beachtung geschenkt, die nicht aus dem Auge gelassen werden darf. Ich meine hierbei den Umstand, dass Schlittenbauer von Frau Gabriel Geld erhalten hat, das später wieder zurückgefordert wurde. Die mir zur Verfügung stehenden Akten .... “




„Nach dem Eindruck, den ich bei der gründlichen Einvernahme vom 30.3.1931 gewann, halte ich jedoch eine Täterschaft des Schlittenbauer für sehr unwahrscheinlich.“


„Jedenfalls dürften die Angaben des Maier einer Nachprüfung unterzogen werden, zumal ja mehr Leute der umliegenden Bevölkerung den Verdacht des Mordes gegen Schlittenbauer richten, jedoch ohne Beweisgründe.“

„Der Bauer Schlittenbauer in Gröbern, welcher wegen der Mordsache schon in Untersuchungshaft gewesen ist,...“