Berichte: 1930-09-10 Kestel bzgl. Beschuldigungen des Lorenz Schlittenbauer

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Bericht des Oberstaatsanwalts

Quelle

Staatsarchiv Augsburg

Detailinformationen

Datum

10.09.1930

Ort

Neuburg an der Donau

Autor/Funktion

Heinrich Kestel, Oberstaatsanwalt am Landgericht Neuburg a. D.

Inhalt

A 1368/30

Neuburg a. d. Donau, den 10.9.30

Betreff:
Raubmord in Hinterkaifeck,
hier Beschuldigung gegen Lorenz Schlittenbauer,
Landwirt in Gröbern.

Mit 2 Aktenheften

- 1 Hauptakt A 169/22 u. 1 Aktenheft betr. Beschuldigung des Lorenz Schlittenbauer

zur Polizeidirektion München

- Dienststelle 2

Die Verwicklung des Lorenz Schlittenbauer in den Tatsachenkomplex ergibt sich aus den beiden mitfolgenden Aktenheften. Sie erhalten Material, das zum Teil der Polizeidirektion noch nicht bekannt sein dürfte, insbesondere den jetzt mit der Sache befaßten Herren der Polizeidirektion. Ich halte es für unerläßlich, das die Lücke, die durch die Pensionierung des H.Krim.O.Insp. Reingruber in der Bearbeitung dieser Sache entstand, sich rasch wieder schließt, da die Täterschaft noch jetzt nicht geklärt ist und noch immer aus dem Publikum Anregungen einlaufen, denen nachgegangen werden muß, und benütze daher den Einlauf der Anzeige des Johann Kammer in München, um den sogen. „Hauptakt“ zu übersenden, der die Tatbestandsschilderung und Material gegen Lorenz Schlittenbauer enthält, u. dazu ein Aktenheft, in welchem Material gegen Schlittenbauer zusammengelegt ist, das später anfiel.

Über die Anzeige des habe ich mir bereits ein Urteil gebildet. In Anbetracht der Bedeutung dieses Kriminalfalles, der zu den auffallendsten Verbrechen der letzten 50 Jahre gehört, liegt mir aber daran, daß das Material noch von einer zweiten autoritativen Stelle nachgeprüft wird.

Ich stelle daher das erg. Ersuchen, den Inhalt der dort aufgenommenen letzten Ermittlungen an der Hand der abliegenden Akten nachprüfen zu wollen. Sollte die Nachprüfung zu dem Ergebnis der Notwendigkeit von Erhebungen an Ort uns Stelle außerhalb Münchens führen, so erteile ich schon jetzt mein Einverständnis hiezu und gebe die Erklärung ab, daß die Kosten etwaiger Dienstgeschäfte auf Justizetat übernommen werden. Bei der Unersetzlichkeit der Akten bitte ich um seinerzeitige Rückleitung als eingeschriebenes Päckchen.

Der Oberstaatsanwalt,
gez. Kestel

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