Dokumente: 1929-07-01 Private Ermittlungen Hammer und Knauer
Vormerkung über eigene Nachforschungen zum Mordfall Hinterkaifeck
Detailinformationen
Datum
01.07.1929
Ort
Art des Dokumentes
Vormerkung/Vermerk
Verfasser/Unterzeichner
nach Angaben von:
Friedrich Hammer, Hilfsarbeiter und Reisender
Franz Knauer, Hilfsarbeiter
Goldhofer
Verfasst für
Quelle
Staatsarchiv München, PolDir 8091b
Inhalt
Ref. I Dst.2 München, den 1. Juli 1929
Betreff: Der Raubmord in Hinterkaifeck. I) VORMERKUNG Am 1. Juli 1929 nachm. 3 Uhr haben sich bei der Polizeidirektion München freiwillig eingefunden: 1) der verheiratete Hilfsarbeiter u. Reisende Friedrich Hammer, wohnhaft in Augsburg, Katzbachstraße 34, und Wir haben in der Raubmordsache Hinterkaifeck weitere Nachfragen nach den Mördern gehalten und folgendes erfahren:
Wie mein Mann dann von Hinterkaifeck zurückkam und von der Ermordung der Familie Gruber erzählte, hat er auch gesagt, daß der Schlittenbauer von „hinten“ ins Haus hinein ist, dann die Türe von innen aufgesperrt und sie durch das Scheunentor beim Maschinenhaus ins Haus gelassen hat. In der Tenne hätten die Füße von einem Mann unter dem Heu hervorgeschaut und da hätte Schlittenbauer ohne weiteres gesagt: Das ist der Gruber“. Es ist dies dem Sigl sogleich aufgefallen, daß Schlittenbauer den Schlittenbauer (er meinte wohl Gruber, Anm.E.) an den Füssen erkannt hat. Auf diese Angaben der Frau Sigl wollten wir den Sigl selber sprechen, dieser war aber nicht zu erreichen. Nach den Angaben der Frau Sigl, die wir für ganz glaubhaft halten, haben wir die Überzeugung, daß nur Schlittenbauer der Mörder der Familie Gruber ist. Wir sind auch in Koppenbach bei dem Wirt Wallner gewesen. Die Wirtsleute haben zu uns gesagt, „die Bürstenhausiererin von Gröbern könnts schon sagen, wer der Mörder ist, sie traut sich nicht, es geht sie nichts an“. In Koppenbach waren an diesem Tage einige Zimmerleute mit dem aufstellen eines Dachstuhles beschäftigt gewesen und haben die Hebauffeier abgehalten. Dort hat der Zimmermeister Lohnhüter in Koppenbach gesagt:“Er brauche den Raubmörder von Hinterkaifeck bloß zu nehmen“. Damit meinte er zweifellos nur den Schlittenbauer. Die Zimmerleute waren allerdings etwas angestochen.
Ebenso ist die Einvernahme des Zimmermeisters Lohnhüter und der Bürstenhausiererin von Gröbern hinsichtlich ihrer Äußerungen über das Bekanntsein des Mörders geboten. Dabei kann ihnen nahe gelegt werden, daß eventuell ihre richterliche, eidliche Vernehmung folgt. Es ist auch Plöckl (näheres unbekannt, soll in Wangen sein), Einlasser bei einer Dampfmaschine, über seine damaligen Wahrnehmungen zu hören.
HOHENWART RT. B.A. Schrobenhausen Gend. Stat.Hohenwart, B.A. Schrobenhausen Zur Polizeidirektion München Die zu den Angaben der beiden Anzeiger gepflogenen Erhebungen haben zu keinerlei weiteren Beweismitteln gegen die oder den im vorliegenden Falle einfrage kommenden Täter u. evtl. an demselben weiter beteiligten Personen geführt. Der Landwirt Die fragliche Bürstenhausiererin ist mit der Gütlersfrau Magdalena Gärtner in Gröbern identisch und weiß von der Sache eigentlich nichts anzugeben. Dieselbe wurde zu dieser schon wiederholt, das letzte mal von Herrn I. Staatsanwaltes Pielmayer aus
Neuburg, vor 2 Jahren in Gröbern selbst persönlich einvernommen und sind deren Angaben alle in den Akten enthalten. Ferner sind in den Akten auch die zur Sache seinerzeit gemachten Angaben des vorgenannten Plöckl, welcher ebenfalls schon, soviel ich mich selbst noch erinnere, eingehender Vernehmungen unterzogen wurde und nichts sachdienliches mehr angeben kann enthalten. Der verh. Zimmermeister Ludwig Sanhüter in Koppenbach, ein Neffe von der ermordeten Gruber, welche eine Schwester von dem verstorbenen Vater desselben ist, stellt den beiden gegenüber Angaben in den von demselben vorgebrachten Sinne gemacht zu haben in Abrede. In der Sache weiter befragt, gab er an, daß dieselben am kritischen Tage nachmittags gegen 11 Uhr ganz unverhofft in die Wohnstube des Landwirts Josef Gärtner in Koppenbach gekommen sind und sich dort an der stattgefundenen Hebefeier beteiligten. Dabei gaben sie sich als Kriminalbeamte von München aus, machten Sprüche und zogen durch fortgesetztes Fragen über den gegenwärtigen Stand der Kaifeckermordsache Erkundigungen ein. Da den anwesenden Personen das Verhalten der beiden, unter so außergewöhnlichen Umständen erschienen und ganz unverhofft in eine Privatwohnung eingedrungenen Fremden verdächtig erschienen ist, wurde von diesen gegen dieselben auch kein weiteres Vertrauen gehegt. Dieses wurde von den Beiden auch ganz gut gefühlt und infolge dieses Umstandes haben sie den Anwesenden gegenüber auch bestimmt behauptet, daß sie sich auch im Besitz der erforderlichen Ausweise befinden. Vorgezeigt haben sie einen solchen nicht. Dafür gaben sie aber an, daß es ihnen vollständig frei stehe, wenn sie sich wegen ihrer Persönlichkeiten auf telefonischem Wege an die Gendarmeriestation Schrobenhausen wenden, und von wo sie dann auch über die Richtigkeit ihrer Angaben und Person bestimmt Auskunft erhalten werden. Die Wirtsleute Walter in Koppenbach zum vorstehenden gefragt gaben an, daß selbst zur Sache gar keine besonderen Angaben machen können und nur öfters sagen hörten, daß die Frau Gärtner in Gröbern zu derselben etwas wissen soll. Dieses habe Frau Walter den beiden, als sie am anderen Tag nach ihrem Erscheinen bei Gärtner in Ihre Wirtschaft kamen erzählt. Walter selbst war zu dieser Zeit nicht zuhause und hat mit den Beiden überhaupt nichts von dieser Sache gesprochen. Am vorhergehenden Tage, dem welchen sie bei Gärtner auftauchten, kamen sie nachm. gegen 11 Uhr vor die Walter`sche Wirtschaft um dortselbst wie sie angaben zu übernachten. Da sich dortselbst schon alles in der Ruhe befand wurden sie von Walter abgewiesen. Bei dieser Gelegenheit gab einer von den beiden an, daß er Kriminaler aus Augsburg und sein Begleiter Kaufmann von dort sei. Wegen seines Verhaltens werde er dafür sorgen, daß ihm seine Wirtschaft gesperrt werde. Das ganze Verhalten der beiden Hammer und Knauer erscheint dringend verdächtig und dürfte wohl von niemand verbürgt werden können, daß sie in der fraglichen Sache rein erscheinen. Auch der Umstand, daß sie der Überzeugung sind, daß im vorliegenden Falle nur Schlittenbauer als Täter infrage kommt, beweist nichts. In der Sache etwas Neues ist von diesen nach keiner Richtung hin erbracht und das, was von denselben bis jetzt ermittelt werden konnte, ist doch alles schon wiederholt, ja schon viel mehr erhoben und in den Akten erhalten. Hohenwart, den 19. Juli 1929
II. Erhebungen an die Staatsanwaltschaft Neuburg abgesendet. III. Zu den Akten: Raubmord in Hinterkaifeck A.A.
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