Wissen: Gerichtsmedizinischer Standard bei einer Obduktion: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 74: Zeile 74:
Dokumentationspflicht bestand nur für eine schriftliche Berichterstattung, es wurde aber dazu geraten, in besonders wichtigen Fällen vorhandenen Verletzungen oder andere bedeutungsvolle Befunde photographisch aufzunehmen oder durch eine Zeichnung wiederzugeben. <br>
Dokumentationspflicht bestand nur für eine schriftliche Berichterstattung, es wurde aber dazu geraten, in besonders wichtigen Fällen vorhandenen Verletzungen oder andere bedeutungsvolle Befunde photographisch aufzunehmen oder durch eine Zeichnung wiederzugeben. <br>
Auch  Verletzungen und Beschädigungen der Leiche die nicht mit dem Tode in Zusammenhang standen mussten protokolliert und als Solche beschrieben werden. <br>
Auch  Verletzungen und Beschädigungen der Leiche die nicht mit dem Tode in Zusammenhang standen mussten protokolliert und als Solche beschrieben werden. <br>
====Todeszeitbestimmung bei aufgefunden Leichen ====
Stehen dem Arzt keine Zeugenaussagen über den Todeszeitpunkt zur Verfügung, sondern lediglich Angaben über den Auffindungszeitpunkt oder Angaben über den Zeitpunkt, zu dem der Verstorbene letztmals lebend gesehen wurde. In diesem Fall sollten alle Daten die Rückschlüsse über die mögliche Todeszeit erlauben protokolliert werden. Die Todeszeitbestimmung muss sich dann nahezu ausschließlich am Ausprägungsgrad der Leichenerscheinungen orientieren, insbesondere dem Ausbildungsgrad von Totenflecken, Totenstarre und eine zusammenfassende Übersicht über den Fortschreitungsgrad der Leichenerscheinungen (Fäulnis oder Verwesung)
===Die innere Besichtigung des zu sezierenden Verstorbenen===
===Die innere Besichtigung des zu sezierenden Verstorbenen===
Richtlinie war es,  die drei Haupthöhlen des Körpers (Kopf- Brust- und Bauchhöhle) zu öffnen.  Wobei der Arzt mit der Kopfhöhle beginnen soll, es sei denn er hat einen bestimmten Verdacht zur Todesursache so ist mit derjenigen Höhle zu beginnen, in welcher sich die hauptsächlichen Veränderungen vermuten lassen.<br>
Richtlinie war es,  die drei Haupthöhlen des Körpers (Kopf- Brust- und Bauchhöhle) zu öffnen.  Wobei der Arzt mit der Kopfhöhle beginnen soll, es sei denn er hat einen bestimmten Verdacht zur Todesursache so ist mit derjenigen Höhle zu beginnen, in welcher sich die hauptsächlichen Veränderungen vermuten lassen.<br>
Zeile 83: Zeile 85:
::Magen: <i>“Magen und Halsteile werden auf einer passenden Unterlage ausgebreitet, der Magen an der großen Krümmung bis in die Speiseröhre und diese in ihrem ganzen Verlauf durchtrennt. Es wird jetzt der Inhalt des Magens nach Menge, Farbe, Zusammensetzung, Reaktion und Geruch bestimmt und in ein  Gefäß  gegeben und nunmehr die Schleimhaut von Zunge, Rachen, Speiseröhre und Magen auf Dicke, Farbe, Oberfläche und Zusammenhang untersucht. Bei dieser Untersuchung ist sowohl dem Znstande der Blutgefäße als auch dem Gefüge der Schleimhaut selbst besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, namentlich ist festzustellen, ob das vorhandene Blut in Gefäßen enthalten oder aus den Gefäßen ausgetreten ist, ob es frisch oder durch Fäulnis oder Erweichung verändert und in diesem Zustande in benachbarte Gewebe eingedrungen ist. Ist Blut ausgetreten, so ist festzustellen, ob es auf der Oberfläche oder im Gewebe liegt, ob es geronnen ist oder nicht. Endlich ist besondere Sorgfalt zu verwenden auf die Untersucbung des Zusammenhangs der Oberfläche namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen, Geschwüre vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen möglicherweise durch den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem Tode namentlich unter Einwirkung gärenden Mageninhalts zustande gekommen sind, ist stets im Auge zu behalten.“</i>
::Magen: <i>“Magen und Halsteile werden auf einer passenden Unterlage ausgebreitet, der Magen an der großen Krümmung bis in die Speiseröhre und diese in ihrem ganzen Verlauf durchtrennt. Es wird jetzt der Inhalt des Magens nach Menge, Farbe, Zusammensetzung, Reaktion und Geruch bestimmt und in ein  Gefäß  gegeben und nunmehr die Schleimhaut von Zunge, Rachen, Speiseröhre und Magen auf Dicke, Farbe, Oberfläche und Zusammenhang untersucht. Bei dieser Untersuchung ist sowohl dem Znstande der Blutgefäße als auch dem Gefüge der Schleimhaut selbst besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, namentlich ist festzustellen, ob das vorhandene Blut in Gefäßen enthalten oder aus den Gefäßen ausgetreten ist, ob es frisch oder durch Fäulnis oder Erweichung verändert und in diesem Zustande in benachbarte Gewebe eingedrungen ist. Ist Blut ausgetreten, so ist festzustellen, ob es auf der Oberfläche oder im Gewebe liegt, ob es geronnen ist oder nicht. Endlich ist besondere Sorgfalt zu verwenden auf die Untersucbung des Zusammenhangs der Oberfläche namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen, Geschwüre vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen möglicherweise durch den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem Tode namentlich unter Einwirkung gärenden Mageninhalts zustande gekommen sind, ist stets im Auge zu behalten.“</i>
<br>
<br>
==Abfassung des Protokolls über die Leichenöffnung und des Gutachtens==
==Abfassung des Protokolls über die Leichenöffnung und des Gutachtens==
=== § 25 Aufnahme des Protokolls===
=== § 25 Aufnahme des Protokolls===
Editoren
2.918

Bearbeitungen