Wissen: Gerichtsmedizinischer Standard bei einer Obduktion: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
[[Kategorie: Wissen]]
[[Kategorie: Wissen]]
[[Datei:Instrumentarium.jpg|thumb]]
[[Datei:Instrumentarium.jpg|thumb]]
      im Aufbau
== Was? ==
== Was? ==
Bestimmungen an die sich der Gerichtsarzt [[Ermittler: Aumüller Johann Baptist |Dr. Aumüller]] bei den Sektionen der Opfer zu halten hatte, waren nebem dem [[Gesetze: Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche |§ 87 der Strafprozeßordnung]] auch medizinische Vorgehensweisen und Richtlinien.
Bestimmungen an die sich der Gerichtsarzt [[Ermittler: Aumüller Johann Baptist |Dr. Aumüller]] bei den Sektionen der Opfer zu halten hatte, waren nebem dem [[Gesetze: Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche |§ 87 der Strafprozeßordnung]] auch medizinische Vorgehensweisen und Richtlinien.
Editoren, Bürokraten
3.400

Bearbeitungen

Navigationsmenü