Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1920: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 30.09.1919 übernahm Lorenz Schlittenbauer vor dem Vormundschaftsgericht des Amtsgerichts Schrobenhausen, Aktenzeichen V.V.216/19, die Vaterschaft für Josef Gruber und verpflichtete sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1800 Mark.<br>  
Am 30.09.1919 übernahm Lorenz Schlittenbauer vor dem Vormundschaftsgericht des Amtsgerichts Schrobenhausen, Aktenzeichen V.V.216/19, die Vaterschaft für Josef Gruber und verpflichtete sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1800 Mark.<br>  
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Anfang Oktorber 1919 zeigte Schlittenbauer Andreas Gruber und Viktoria Gabriel erneut an. Aufgrund der Vorgehensweise scheint man ihm keinen Glauben zu schenken und so wurde seine Aussage, auf Antrag des Landgericht Neuburg an der Donau vom 08.10.1919, am 23.10.1919 gemäß § 65 Abs.III StPO, gesetzlich beeidigt.  
Anfang Oktorber 1919 zeigte Lorenz Schlittenbauer Andreas Gruber und Viktoria Gabriel erneut an. Aufgrund der Vorgehensweise scheint man ihm keinen Glauben geschenkt zu haben und so wurde seine Aussage, auf Antrag des Landgericht Neuburg an der Donau vom 08.10.1919, am 23.10.1919 gemäß § 65 Abs.III StPO, gesetzlich beeidigt.  


Die Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau erhob unter dem Aktenzeichen Str.P.R.1920 No.9. am 31.12.1919 Anklage wegen eines Verbrechen gegen die Sittlichkeit (schwere Blutschande).
Die Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau erhob unter dem Aktenzeichen Str.P.R.1920 No.9. am 31.12.1919 Anklage wegen eines Verbrechen gegen die Sittlichkeit (schwere Blutschande).
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