Sachverhalte: Übersicht “Rund um das Erbe”: Unterschied zwischen den Versionen

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|Austrägler, lediglich mit den im Übergabevertrag vereinbarten Regelungen zur Altersversorgung, wie dem Wohnrecht.
|Austrägler, lediglich mit den im Übergabevertrag vereinbarten Regelungen zur Altersversorgung, wie dem Wohnrecht.
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Es hätte, da bei keines der Opfer ein Testament hinterließ überall die [[Gesetze: Erbrecht |gesetzliche Erbfolge]] angewandt werden müssen!<br>
Viktoria wäre damit ausschließlich von ihrer Halbschwester [[Personen: Starringer Cäzilia | Cäzilia Starringer]] beerbt worden. Allerdings nennt Staatsanwalt Pielmayer in seinem  [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer|Bericht von 1926]] weitere [[Personen: Die Erben der Hinterkaifecker| gesetzliche Erben der Viktoria Gabriel]], die nach damals gültigen Erbrecht durch Cäzilia Starringer hätten verdrängt werden müssen. <br>Auf einer
[[Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches |Spezialseite]] haben wir diesen  Hergang genauer beschrieben. <br>
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Cäzilias Großvater, [[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] aus Laag ging offenbar davon aus, daß die Enkeltochter ihre MutterViktoria überlebte und  in dieser Zeit von Gesetzes wegen die Mutter beerbte.<br>
Diesem Schluß konnte oder wollte das Gericht nicht folgen und setzte den Todeszeitpunkt für alle Opfer als den gleichen fest, was damals auch durch ein [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen|Gesetz]] möglich war.<br>
Dennoch versuchte Karl Gabriel  noch mittels [[Sachverhalte: Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe |Klagen]] seine Enkelin zur Haupterblasserin zu machen was jedoch auch bei der letzten Instanz scheiterte. (Zusammenfassung siehe [[Sachverhalte: Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe|hier]]).
Allerdings schien  bei diesen Klagen und der Weiterreichung der Fallakten vom Amtsgericht bis hin zum Oberlandesgericht der „Fehler“ von 1915 aufgefallen zu sein, denn am 11.09.1922 wurde er vom Gericht darauf hingewiesen, und der Erbschein von 1915 nachträglich korrigiert, womit Cäcilia Gabriel 3/8 des Anwesens hinterließ.
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