Dokumente: 1929-07-01 Private Ermittlungen Hammer und Knauer: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu den Angaben der Frau Sigl ist zu bemerken, daß ihr Mann am 5. April 1922 über die Vorgänge bei Auffindung der Leichen in Hinterkaifeck einvernommen worden ist. Seine Angaben weichen aber bedeutend von denen der Ehefrau Sigl ab. Es wurde damals auch Pöll und Schlittenbauer vernommen und die Angaben dieser Beiden stimmen mit den der damaligen Angaben des Sigl ziemlich überein.
Zu den Angaben der Frau Sigl ist zu bemerken, daß ihr Mann am 5. April 1922 über die Vorgänge bei Auffindung der Leichen in Hinterkaifeck einvernommen worden ist. Seine Angaben weichen aber bedeutend von denen der Ehefrau Sigl ab. Es wurde damals auch Pöll und Schlittenbauer vernommen und die Angaben dieser Beiden stimmen mit den der damaligen Angaben des Sigl ziemlich überein.
Eine Abschrift der damaligen Angaben des S i g l liegt an.
Eine Abschrift der damaligen Angaben des Sigl liegt an.
Hammer u. Knauer erklären weiteres Material zur Überführung Schlittenbauers wegen Mordes zu sammeln. Beide sind arbeitslos und halten sich, wie sie selbst zugeben, häufig in der Umgebung von Schrobenhausen auf, fragen die Leute aus und sind Beide jetzt schon überzeugt, daß als Täter nur Schlittenbauer in Frage kommt. Es ist deshalb die Einvernahme des Sigl zu dem Vorbringen seiner Frau geboten, an der Hand seiner früheren Angaben kann festgestellt werden, ob er nunmehr seine Angaben geändert hat. Seine früheren Angaben sollen ihm aber vorher nicht bekannt gegeben werden.
Hammer u. Knauer erklären weiteres Material zur Überführung Schlittenbauers wegen Mordes zu sammeln. Beide sind arbeitslos und halten sich, wie sie selbst zugeben, häufig in der Umgebung von Schrobenhausen auf, fragen die Leute aus und sind Beide jetzt schon überzeugt, daß als Täter nur Schlittenbauer in Frage kommt. Es ist deshalb die Einvernahme des Sigl zu dem Vorbringen seiner Frau geboten, an der Hand seiner früheren Angaben kann festgestellt werden, ob er nunmehr seine Angaben geändert hat. Seine früheren Angaben sollen ihm aber vorher nicht bekannt gegeben werden.


Ebenso ist die Einvernahme des Zimmermeisters Lohnhüter und der Bürstenhausiererin von Gröbern hinsichtlich ihrer Äußerungen über das Bekanntsein des Mörders geboten. Dabei kann ihnen nahe gelegt werden, daß eventuell ihre richterliche, eidliche Vernehmung folgt.
Ebenso ist die Einvernahme des Zimmermeisters Lohnhüter und der Bürstenhausiererin von Gröbern hinsichtlich ihrer Äußerungen über das Bekanntsein des Mörders geboten. Dabei kann ihnen nahe gelegt werden, daß eventuell ihre richterliche, eidliche Vernehmung folgt.


Es ist auch Plöckl (näheres unbekannt, soll in Wangen sein), Einlasser bei einer Dampfmaschine, über seine damaligen Wahr-nehmungen zu hören.
Es ist auch Plöckl (näheres unbekannt, soll in Wangen sein), Einlasser bei einer Dampfmaschine, über seine damaligen Wahrnehmungen zu hören.
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II. Mit 1 Beil. G.R. an die Gendarmeriestation
II. Mit 1 Beil. G.R. an die Gendarmeriestation
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Die zu den Angaben der beiden Anzeiger gepflogenen Erhebungen haben zu keinerlei weiteren Beweismitteln gegen die oder den im vorliegenden Falle einfrage kommenden Täter u. evtl. an demselben weiter beteiligten Personen geführt. Der Landwirt Jakob S i g l in Gröbern zum Vorstehenden befragt gibt an, daß er seine in der Sache früher gemachten Angaben auch heute nichts mehr hinzusetzen könne und will über seine damals gemachten Wahrnehmungen seiner Frau nicht mehr mitgeteilt haben als wie er bei seiner damaligen Vernehmung angegeben hat. Wenn seine Frau den infrage kommenden, wie es den Anschein hat, auch nicht ganz einwandfreien Mannspersonen, welche in der vergangenen Woche in nicht ganz unverdächtiger Weise in Gröbern und Koppenbach aufgetaucht sind und die auch niemand genauer erkannte, etwas anderes mitgeteilt hat, dann ist dies nicht richtig. Die Ehefrau Sigl bestreitet auch ganz entschieden, daß sie den beiden irgend welche Mitteilungen in den von diesem vorgebrachten Sinne gemacht habe. Dieselbe behauptet, daß sie den beiden irgend auf deren zudringlichen Fragerei nur soviel und nur in dem Sinne von der Sache erzählte was sie aus den Angaben von ihrem Manne von dieser wußte.
Die zu den Angaben der beiden Anzeiger gepflogenen Erhebungen haben zu keinerlei weiteren Beweismitteln gegen die oder den im vorliegenden Falle einfrage kommenden Täter u. evtl. an demselben weiter beteiligten Personen geführt. Der Landwirt Jakob S i g l in Gröbern zum Vorstehenden befragt gibt an, daß er seine in der Sache früher gemachten Angaben auch heute nichts mehr hinzusetzen könne und will über seine damals gemachten Wahrnehmungen seiner Frau nicht mehr mitgeteilt haben als wie er bei seiner damaligen Vernehmung angegeben hat. Wenn seine Frau den infrage kommenden, wie es den Anschein hat, auch nicht ganz einwandfreien Mannspersonen, welche in der vergangenen Woche in nicht ganz unverdächtiger Weise in Gröbern und Koppenbach aufgetaucht sind und die auch niemand genauer erkannte, etwas anderes mitgeteilt hat, dann ist dies nicht richtig. Die Ehefrau Sigl bestreitet auch ganz entschieden, daß sie den beiden irgend welche Mitteilungen in den von diesem vorgebrachten Sinne gemacht habe. Dieselbe behauptet, daß sie den beiden irgend auf deren zudringlichen Fragerei nur soviel und nur in dem Sinne von der Sache erzählte was sie aus den Angaben von ihrem Manne von dieser wußte.


Die fragliche Bürstenhausiererin ist mit der Gütlersfrau Magdalena G ä r t n e r in Gröbern identisch und weiß von der Sache eigentlich nichts anzugeben. Dieselbe wurde zu dieser schon wiederholt, das letzte mal von Herrn I. Staatsanwaltes Pielmayer aus Neuburg, vor 2 Jahren in Gröbern selbst persönlich einvernommen und sind deren Angaben alle in den Akten enthalten. Ferner sind in den Akten auch die zur Sache seinerzeit gemachten Angaben des vorgenannten Plöckl, welcher ebenfalls schon, soviel ich mich selbst noch erinnere, eingehender Vernehmungen unterzogen wurde und nichts sachdienliches mehr angeben kann enthalten. Der verh. Zimmermeister Ludwig S a n h ü t e r in Koppenbach, ein Neffe von der ermordeten Gruber, welche eine Schwester von dem verstorbenen Vater desselben ist, stellt den beiden gegenüber Angaben in den von demselben vorgebrachten Sinne gemacht zu haben in Abrede. In der Sache weiter befragt, gab er an, daß dieselben am kritischen Tage nachmittags gegen 11 Uhr ganz unverhofft in die Wohnstube des Landwirts Josef G ä r t n e r in Koppenbach gekommen sind und sich dort an der stattgefundenen Hebefeier beteiligten. Dabei gaben sie sich als Kriminalbeamte von München aus, machten Sprüche und zogen durch fortgesetztes Fragen über den gegenwärtigen Stand der Kaifeckermordsache Erkundigungen ein. Da den anwesenden Personen das Verhalten der beiden, unter so außergewöhnlichen Umständen erschienen und ganz unverhofft in eine Privatwohnung eingedrungenen Fremden verdächtig erschienen ist, wurde von diesen gegen dieselben auch kein weiteres Vertrauen gehegt. Dieses wurde von den Beiden auch ganz gut gefühlt und infolge dieses Umstandes haben sie den Anwesenden gegenüber auch bestimmt behauptet, daß sie sich auch im Besitz der erforderlichen Ausweise befinden. Vorgezeigt haben sie einen solchen nicht. Dafür gaben sie aber an, daß es ihnen vollständig frei stehe, wenn sie sich wegen ihrer Persönlichkeiten auf telefonischem Wege an die Gendarmeriestation Schrobenhausen wenden, und von wo sie dann auch über die Richtigkeit ihrer Angaben und Person bestimmt Auskunft erhalten werden.
Die fragliche Bürstenhausiererin ist mit der Gütlersfrau Magdalena Gärtner in Gröbern identisch und weiß von der Sache eigentlich nichts anzugeben. Dieselbe wurde zu dieser schon wiederholt, das letzte mal von Herrn I. Staatsanwaltes Pielmayer aus Neuburg, vor 2 Jahren in Gröbern selbst persönlich einvernommen und sind deren Angaben alle in den Akten enthalten. Ferner sind in den Akten auch die zur Sache seinerzeit gemachten Angaben des vorgenannten Plöckl, welcher ebenfalls schon, soviel ich mich selbst noch erinnere, eingehender Vernehmungen unterzogen wurde und nichts sachdienliches mehr angeben kann enthalten. Der verh. Zimmermeister Ludwig Sanhüter in Koppenbach, ein Neffe von der ermordeten Gruber, welche eine Schwester von dem verstorbenen Vater desselben ist, stellt den beiden gegenüber Angaben in den von demselben vorgebrachten Sinne gemacht zu haben in Abrede. In der Sache weiter befragt, gab er an, daß dieselben am kritischen Tage nachmittags gegen 11 Uhr ganz unverhofft in die Wohnstube des Landwirts Josef Gärtner in Koppenbach gekommen sind und sich dort an der stattgefundenen Hebefeier beteiligten. Dabei gaben sie sich als Kriminalbeamte von München aus, machten Sprüche und zogen durch fortgesetztes Fragen über den gegenwärtigen Stand der Kaifeckermordsache Erkundigungen ein. Da den anwesenden Personen das Verhalten der beiden, unter so außergewöhnlichen Umständen erschienen und ganz unverhofft in eine Privatwohnung eingedrungenen Fremden verdächtig erschienen ist, wurde von diesen gegen dieselben auch kein weiteres Vertrauen gehegt. Dieses wurde von den Beiden auch ganz gut gefühlt und infolge dieses Umstandes haben sie den Anwesenden gegenüber auch bestimmt behauptet, daß sie sich auch im Besitz der erforderlichen Ausweise befinden. Vorgezeigt haben sie einen solchen nicht. Dafür gaben sie aber an, daß es ihnen vollständig frei stehe, wenn sie sich wegen ihrer Persönlichkeiten auf telefonischem Wege an die Gendarmeriestation Schrobenhausen wenden, und von wo sie dann auch über die Richtigkeit ihrer Angaben und Person bestimmt Auskunft erhalten werden.


Die Wirtsleute W a l t e r in Koppenbach zum vorstehenden gefragt gaben an, daß selbst zur Sache gar keine besonderen Angaben machen können und nur öfters sagen hörten, daß die Frau Gärtner in Gröbern zu derselben etwas wissen soll. Dieses habe Frau Walter den beiden, als sie am anderen Tag nach ihrem Erscheinen bei Gärtner in Ihre Wirtschaft kamen erzählt. Walter selbst war zu dieser Zeit nicht zuhause und hat mit den Beiden überhaupt nichts von dieser Sache gesprochen. Am vorhergehenden Tage, dem welchen sie bei Gärtner auftauchten, kamen sie nachm. gegen 11 Uhr vor die Walter`sche Wirtschaft um dortselbst wie sie angaben zu übernachten. Da sich dortselbst schon alles in der Ruhe befand wurden sie von Walter abgewiesen. Bei dieser Gelegenheit gab einer von den beiden an, daß er Kriminaler aus Augsburg und sein Begleiter Kaufmann von dort sei. Wegen seines Verhaltens werde er dafür sorgen, daß ihm seine Wirtschaft gesperrt werde.
Die Wirtsleute Walter in Koppenbach zum vorstehenden gefragt gaben an, daß selbst zur Sache gar keine besonderen Angaben machen können und nur öfters sagen hörten, daß die Frau Gärtner in Gröbern zu derselben etwas wissen soll. Dieses habe Frau Walter den beiden, als sie am anderen Tag nach ihrem Erscheinen bei Gärtner in Ihre Wirtschaft kamen erzählt. Walter selbst war zu dieser Zeit nicht zuhause und hat mit den Beiden überhaupt nichts von dieser Sache gesprochen. Am vorhergehenden Tage, dem welchen sie bei Gärtner auftauchten, kamen sie nachm. gegen 11 Uhr vor die Walter`sche Wirtschaft um dortselbst wie sie angaben zu übernachten. Da sich dortselbst schon alles in der Ruhe befand wurden sie von Walter abgewiesen. Bei dieser Gelegenheit gab einer von den beiden an, daß er Kriminaler aus Augsburg und sein Begleiter Kaufmann von dort sei. Wegen seines Verhaltens werde er dafür sorgen, daß ihm seine Wirtschaft gesperrt werde.


Das ganze Verhalten der beiden Hammer und Knauer erscheint dringend verdächtig und dürfte wohl von niemand verbürgt werden können, daß sie in der fraglichen Sache rein erscheinen. Auch der Umstand, daß sie der Überzeugung sind, daß im vorliegenden Falle nur Schlittenbauer als Täter infrage kommt, beweist nichts. In der Sache etwas Neues ist von diesen nach keiner Richtung hin erbracht und das, was von denselben bis jetzt ermittelt werden konnte, ist doch alles schon wiederholt, ja schon viel mehr erhoben und in den Akten erhalten.
Das ganze Verhalten der beiden Hammer und Knauer erscheint dringend verdächtig und dürfte wohl von niemand verbürgt werden können, daß sie in der fraglichen Sache rein erscheinen. Auch der Umstand, daß sie der Überzeugung sind, daß im vorliegenden Falle nur Schlittenbauer als Täter infrage kommt, beweist nichts. In der Sache etwas Neues ist von diesen nach keiner Richtung hin erbracht und das, was von denselben bis jetzt ermittelt werden konnte, ist doch alles schon wiederholt, ja schon viel mehr erhoben und in den Akten erhalten.
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== Offene Fragen/Bemerkungen ==
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