Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Oktober 2011, 00:02 Uhr
, vor 13 Jahren→Bezug zum Mordfall Hinterkaifeck
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Die Ehleute Gruber befanden sich aber ebenfalls unter den Opfer, sodass Karl und [[Personen: Gabriel Franziska | Franziska Gabriel]] die Alleinerben gewesen wären. | Die Ehleute Gruber befanden sich aber ebenfalls unter den Opfer, sodass Karl und [[Personen: Gabriel Franziska | Franziska Gabriel]] die Alleinerben gewesen wären. | ||
Er bezog sich auf die Kleidung des Kindes, die, im Gegensatz zu ihrer Mutter, die angekleidet war, bereits ihr Nachthemd trug.<br> | Er bezog sich auf die Kleidung des Kindes, die, im Gegensatz zu ihrer Mutter, die angekleidet war, bereits ihr Nachthemd trug.<br> | ||
Der Richter entschied nach §20 des BGB, dass der Todeszeitpunkt aller [[Personen: Gruber-Gabriel | Opfer]] als gleich angesehen wird. | Der Richter entschied nach §20 des BGB, dass der Todeszeitpunkt aller [[Personen: Gruber-Gabriel | Opfer]] als gleich angesehen wird. | ||