Dokumente: 1923-02-23 Meldung Fund Reuthaue

Fund der Reuthaue

Detailinformationen

Datum

23.02.1923

Ort

Hohenwart

Art des Dokumentes

Schreiben

Verfasser

Heinrich Nagel, Wachtmeister
Lensol
Ferdinand Renner, Staatsanwalt

Verfasst für

Staatsanwaltschaft Neuburg a.D.

Quelle

Staatsarchiv München, PolDir 8091b

Inhalt

Hohenwart, den 26.II.23

Gendarmeriestation Hohenwart


An den Herrn
Staatsanwalt beim Landgerichte Neuburg a.D.


Betreff: Sechsfacher Raubmord in Gröbern Kaifeck


Amtsgericht Schrobenhausen
(zur Anzeige vom 9.4.22)


Vor einigen Tagen wurde in Kaifeck von dem jetzigen Besitzer mit Namens Gabriel von Laag, Gemeinde Wangen, eine stark mit Blut befleckte Haue mit Stiel, sogenannte Reuthaue zum Stockgraben, vorgefunden.

Fragliche Haue befand sich oberhalb der Stiege unter Bretter auf etwas Heu neben der früher dort gewesenen Heustock. Nachdem allgemein vermutet wird, daß mit dieser Haue die Tat verübt wurde, bezw. Vielleicht einige Personen damit erschlagen worden sind, wird bis zur weiteren Verfügung dieser Haue, welche bis jetzt noch an Ort und Stelle, wo sie vorgefunden wurde, sich befindet, vorerst noch dort belassen.


Gez. Heinrich Nagel
Wachtmeister



Vom Amtsgerichte Schrobenhausen wird fernmündlich mitgeteilt, daß die von der Gendarmerie überbrachte Reuthaue durch einen Herrn Beamten an die Pol. Direktion München überschickt werde, eventuell Fingerabdrücke festzustellen und zur Untersuchung der Blutspuren. Auf die Anfrage, ob richterlicher Augenschein beantragt werde, wurde erwidert, ein solcher werde vorerst nicht beantragt. Die Gend. Solle jedoch eine Skizze einreichen. Die Anfertigung einer solchen ist bereits angeordnet.

gez. Neuburg a.D., 2.III.23
Lensol




I. Die fragl. Haue ist bei der Abteil. 1b (H. ObI. Rubner) behandelt worden. Von dort wurde am 1.III.23 mitgeteilt:
Fingerabdrücke sind auf der Reuthaue nicht festzustellen gewesen. Das Gutachten, von welchem keine Abschrift gemacht wurde, lautet im Allgemeinen dahin, daß mit absoluter Sicherheit feststeht, daß das an der Haue befindliche Blut Menschenblut sei. Ferner befanden sich daran einige Härchen, welche als Menschenhaar und zum Teil auch als Hasen- oder Katzenhaare festgestellt wurden.

Die Haue wurde mit Gutachten, nachdem von der vorstehenden Requisition nichts bekannt war, an das Amtsgericht Schrobenhausen, welches die Haue zur Untersuchung anher sandte, zurückgeleitet.


II. Urschrift an die Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Neuburg a.D. zurückgesendet.


III. Zu den Akten: Raubmord in Hinterkaifeck. W.V. Abt. 1


am 21.III.23

I.A.



Unter Bezugnahme auf die umstehende Anzeige und Feststellung an die Polizeidirektion München

Mit dem Ersuchen, die Reuthaue nach ihrem Eintreffen dort selbst auf Fingerabdrücke und Blutspuren untersuchen zu lassen.

Neuburg a.D. 3.III.23
Der I. Staatsanwalt: gez. Renner




Am 6.III.23

I. Einlaufamt und Fingerabdruckstelle in Kenntnis gesetzt.

II. An die Gendarmeriestation Hohenwart, B.A. Schrobenhausen.

Zur Kenntnis, daß die Reuthaue bis jetzt nicht eingetroffen ist.

München, den 13.März 23
Polizeidirektion: I.A.


Aus der Münchner Zeitung
Vom 5.III.1923

(Handschriftlicher Vermerk unter dem Ersuchen des Staatsanwalts vom 13.März 1923)

[Aktennotiz des Hohenwarter Wachtmeisters Nagel, der das Tatwerkzeug (die Reuthaue) bei der Polizeidirektion München einlieferte, vom 13. März 1923]

Eingeliefert [?] 15.3.1923 Nr. 265 zur Polizei-Direktion München mit dem Berichte, daß die in Frage kommende [Anmerkung ?] des Amtsgerichts Schrobenhausen bereits schon am 2. März 1923 vormittags 8 [Uhr] von mir persönlich dorthin eingeliefert wurde. Bei Einlieferung der Haue wurde diese und gerade der eiserne Teil mit Papier umwickelt und außerdem noch an diesem Teile mit den Handschuhen an den Händen getragen. Der Stiel von der Reuthacke wurde hierbei von mir nicht berührt.

Hohenwart, den 15.März 1923
Nagel, Wachtmstr.

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