Sachverhalte: Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 14: Zeile 14:
*am 04.05.1922 bevollmächtigte Karl Gabriel den Rechtsanwalt Justizrat Anton Graf aus Neuburg an der Donau zur Vertretung vor allen Gerichten und Behörden und in allen Instanzen in der Nachlaßsache der Anwesensbesitzerin Viktoria Gabriel.
*am 04.05.1922 bevollmächtigte Karl Gabriel den Rechtsanwalt Justizrat Anton Graf aus Neuburg an der Donau zur Vertretung vor allen Gerichten und Behörden und in allen Instanzen in der Nachlaßsache der Anwesensbesitzerin Viktoria Gabriel.
Noch am gleichen Tag [[Dokumente: 1922-05-04 Schreiben Graf Anton an das Amtsgericht Schrobenhausen| schreibt]]  Rechtsanwalt Graf an das Amtsgericht Schrobenhausen und bittet um Akteneinsicht. <br>
Noch am gleichen Tag [[Dokumente: 1922-05-04 Schreiben Graf Anton an das Amtsgericht Schrobenhausen| schreibt]]  Rechtsanwalt Graf an das Amtsgericht Schrobenhausen und bittet um Akteneinsicht. <br>
*Am 14.06.1922 nach Aktenstudium erfolgt die [[Dokumente: 1922-06-14 Beschwerde in der Nachlaßsache Viktoria Gabriel |1. Beschwerde]] beim Amtsgericht in Schrobenhausen.<br>
*Am 14.06.1922 nach Aktenstudium erfolgt die [[Dokumente: 1922-06-14 Beschwerde in der Nachlaßsache Viktoria Gabriel |1. Beschwerde]] beim Landgericht Neuburg über den Weg des Amtsgerichts in Schrobenhausen.<br>
*Am 22.06.1922 unterzeichnete [[Ermittler: Schöntag Ferdinand |Ferdinand Schöntag]] einen [[Dokumente 1922-06-22 Weiterleitungsnotiz des AG Schrobenhausen an das Landgericht Neuburg in der Erbsache Gabriel| Vermerk]], der u. a. enthält, daß das Nachlassgericht von [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |§ 20]] ausgeht, und die Akten an das Landgericht Neuburg weitergeleitet werden.
*Am 22.06.1922 unterzeichnete [[Ermittler: Schöntag Ferdinand |Ferdinand Schöntag]] einen [[Dokumente 1922-06-22 Weiterleitungsnotiz des AG Schrobenhausen an das Landgericht Neuburg in der Erbsache Gabriel| Vermerk]], der u. a. enthält, daß das Nachlassgericht von [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |§ 20]] ausgeht, und die Akten an das Landgericht Neuburg weitergeleitet werden.
== Landgericht Neuburg==
== Landgericht Neuburg==
Am 24.06.1922 ging die vom Amtsgericht Schrobenhausen weitergeleitete Beschwerde im Langericht Neuburg/Donau ein. Die zuständige Zivilkammer des  Langerichts entschied am 30.06.1922 und lehnte die Beschwerde mit diesem [[Dokumente: 1922-06-30Beschluß der Zivilkammer des Landgerichts Neuburg/Donau in der Erbsache Gabriel |Beschluß]] ab.<br>
Am 24.06.1922 ging die vom Amtsgericht Schrobenhausen weitergeleitete Beschwerde im Langericht Neuburg/Donau ein. Die zuständige Zivilkammer des  Langerichts entschied am 30.06.1922 und lehnte die Beschwerde mit diesem [[Dokumente: 1922-06-30Beschluß der Zivilkammer des Landgerichts Neuburg/Donau in der Erbsache Gabriel |Beschluß]] ab.<br>
Editoren
2.918

Bearbeitungen