Dokumente: 1922-07-11 Beschwerde beim obersten bayer. Landgericht in München in Erbsachen Gabriel

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....im Entstehen

Detailinformationen

Datum

11.07..1922

Ort

Neuburg/Donau

Inhalt

Neuburg a.D, den 11. Juli 22

Zum
Landgerichte Neuburg a.D.
Weitere B e s c h w e r d e
des
Rechtsanwaltes Justizrat Graf hier
In Sachen
Betr. die Nachlassache der ‚Gütlerswitwe
Viktoria G a b r i e l von Hinterkaifeck
(Gemeinde Gröbern)


Gegen den Beschluss des Landgerichtes Neuburg a.D. vom 30. Juni 22m wodurch die Beschwerde des Gütlers Carl Gabriel von Laag gegen den Beschluss des Amtsgerichtes :Schrobenrausen (Nachlassgericht ) vom 7. Juni 22 bezüglich Ausstellung eines Erbscheines als unbegründet zurückgewiesen wurde, lege ich hiermit namens des genannten Carl Gabriel unter Bezugnahme auf meine Vollmacht

w e i t e r e    B e s c h w e r d e

zum bayerischen Obersten Landgericht in München ein.
Ich beantrage primär:
1. den angefochtenen Beschluss des Landgerichtes Neuburg a.D. aufzuheben
2. Die Ausstellung des Erbscheines vom 7. Juni 22 als unzulässig aufzuheben
Eventuell beantrage ich:
Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses des Landgerichtes Neuburg a.D. den Erbschein von Amtswegen einzuziehen, und wenn derselbe


Schon erteilt sein sollte, und nicht sofort erlangt werden kann, durch Beschluss für kraftlos zu erklären.
Subeventuell beantrage ich:
unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses des Landgerichtes Neuburg a. D. das Nachlassgericht anzuweisen, den Erbschein einzuziehen, und wenn er nicht sofort erlangt werden kann, aber schon erteilt sein sollte, für kraftlos zu erklären.

Auf alle Fälle wollen die Kosten den im Erbschein aufgeführten Erben überbürdet werden, welche ja auch den Erbschein beantragt haben.

G r ü n d e :
1.