Sachverhalte: Weitere Tatwaffen: Unterschied zwischen den Versionen
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In Frage kommen würde zum Beispiel ein [[Sachverhalte: Bandeisen | Bandeisen]], das am [[Sachverhalte: Tatort | Tatort]] gefunden wurde. <br> | In Frage kommen würde zum Beispiel ein [[Sachverhalte: Bandeisen | Bandeisen]], das am [[Sachverhalte: Tatort | Tatort]] gefunden wurde. <br> | ||
Außerdem wurde einen Tag nach der Reuthaue beim Abriss noch ein [[Sachverhalte: Taschenmesser | Taschenmesser]] aus dem Besitz des [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Grubers]] gefunden, über dessen Untersuchung aber nichts bekannt ist. | Außerdem wurde einen Tag nach der Reuthaue beim Abriss noch ein [[Sachverhalte: Taschenmesser | Taschenmesser]] aus dem Besitz des [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Grubers]] gefunden, über dessen Untersuchung aber nichts bekannt ist. |
Version vom 10. April 2011, 16:12 Uhr
Gab es außer der Reuthaue weitere Tatwaffen?
Die wenigen überlieferten Informationen zu den Kopfverletzungen unterscheiden zwischen:
- triangelförmige Wunde [bei C. Gruber]
- sternförmige Wunden [bei V. Gabriel]
- Breit klaffende, quer verlaufende Wunde [bei C. Gabriel]
- kreisförmige Wunde [bei C. Gabriel]
- Loch am Hinterkopf, 4cm tief [bei M. Baumgartner]
Alle diese Verletzungen könnten mit der Reuthaue zugefügt worden sein. Dazu hätte der Täter jedoch den Gebrauch der Reuthaue während den Taten ändern müssen. Deshalb werden immer wieder auch weitere Tatwaffen diskutiert. Schon die Staatsanwaltschaft ging von mehreren Tatwaffen aus, Zitat aus dem Bericht des StA Renner: "Die Ermordeten sind alle durch Schläge auf den Kopf getötet worden; die Art der Verletzungen weist auf den Gebrauch verschiedener Werkzeuge hin".
In Frage kommen würde zum Beispiel ein Bandeisen, das am Tatort gefunden wurde.
Außerdem wurde einen Tag nach der Reuthaue beim Abriss noch ein Taschenmesser aus dem Besitz des Andreas Grubers gefunden, über dessen Untersuchung aber nichts bekannt ist.
Auch der Kreuzpickel, der laut Lorenz Schlittenbauer im Futterbarren lag, könnte bei der Tat verwendet worden sein.