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Aus der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] des [[Ermittler: Pielmayr Richard | Staatsanwaltes Pielmayr]] ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. | Aus der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] des [[Ermittler: Pielmayr Richard | Staatsanwaltes Pielmayr]] ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg an der Donau]] unter dem Aktenzeichen Str.P.Reg. 105/15 Anklage erhob und es zu einem Strafprozess kam. Am 28. Mai 1915 erfolgte eine Verurteilung beider Personen wegen eines Verbrechen gegen die Sittlichkeit (schwere Blutschande). Ein inzestiöses Verhältnis konnte für den Zeitraum von 1907 bis 1910 nachgewiesen werden. | ||
== Die Strafe == | == Die Strafe == |