Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915: Unterschied zwischen den Versionen

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== Die Strafe ==
== Die Strafe ==
Andreas Gruber wurde zu einem Jahr Zuchthaus und Viktoria Gabriel zu einem Monat Gefängnis verurteilt. StA. Pielmayr erwähnt dies ebenfalls in seiner [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] aus 1926. Beide hätten ihre Strafe verbüßt.<br>
Andreas Gruber wurde zu einem Jahr Zuchthaus und Viktoria Gabriel zu einem Monat Gefängnis verurteilt. StA. Pielmayr erwähnt dies ebenfalls in seiner [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] aus 1926. Beide hatten ihre Strafe verbüßt.<br>
[[Ermittler: Renner Ferdinand | Staatsanwalt Renner]] hingegen [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | berichtet]], dass Viktoria Gabriel zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden ist.<br>
[[Ermittler: Renner Ferdinand | Staatsanwalt Renner]] hingegen [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | berichtet]], dass Viktoria Gabriel zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden ist.<br><br>
 
Neueste Aktenfunde, die im [http://www.allmystery.de/themen/km31345-1558 Hinterkaifeck-Thread von Allmystery] veröffentlicht wurden, bestätigen Pielmayrs Version.<br>
Welche Variante der Wahrheit entspricht ist nicht nachvollziehbar.
* [[Dokumente: 1916 Zur Haftstrafe v. Gabriel Viktoria | Gefangenenbucheintrag]] von [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]]
* [[Dokumente: 1916 Zur Haftstrafe v. Gruber Andreas | Gefangenenbucheintrag]] von [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]]


== Rechtliche Grundlage ==
== Rechtliche Grundlage ==
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