Sachverhalte: Weitere Tatwaffen: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Dokumente: 1923-03-21 Untersuchungsbericht Reuthaue |Untersuchungsbericht zur Reuthaue]] | * [[Dokumente: 1923-03-21 Untersuchungsbericht Reuthaue |Untersuchungsbericht zur Reuthaue]] | ||
* [[Aussagen: 1952-07-09 Rieger Kreszenz I | Aussage Kreszenz Rieger zur Identifizierung des Taschenmessers]] | * [[Aussagen: 1952-07-09 Rieger Kreszenz I | Aussage Kreszenz Rieger zur Identifizierung des Taschenmessers]] | ||
* [[Dokumente: | * [[Dokumente: 1925-05-19 Aktennotiz zu Hofner und zur Reuthaue | Aussage Georg Siegl zur Identifizierung der Reuthaue]] | ||
* [[Berichte: 1923-10-20 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | Bericht des Staatsanwaltes]] | * [[Berichte: 1923-10-20 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | Bericht des Staatsanwaltes]] |
Version vom 7. Oktober 2011, 19:34 Uhr
Gab es außer der Reuthaue weitere Tatwaffen?
Die wenigen überlieferten Informationen zu den Kopfverletzungen unterscheiden zwischen:
- triangelförmige Wunde [bei Cäzilia Gruber]
- sternförmige Wunden [bei Viktoria Gabriel]
- Breit klaffende, quer verlaufende Wunde [bei Cäzilia Gabriel]
- kreisförmige Wunde [bei C. Gabriel]
- Loch am Hinterkopf, 4cm tief [bei Maria Baumgartner]
Alle diese Verletzungen könnten mit der Reuthaue zugefügt worden sein. Dazu hätte der Täter jedoch den Gebrauch der Reuthaue während den Taten ändern müssen. Deshalb werden immer wieder auch weitere Tatwaffen diskutiert. Schon die Staatsanwaltschaft ging von mehreren Tatwaffen aus, Zitat aus dem Bericht des Staatsanwalts Renner: "Die Ermordeten sind alle durch Schläge auf den Kopf getötet worden; die Art der Verletzungen weist auf den Gebrauch verschiedener Werkzeuge hin".
In Frage kommen würde zum Beispiel ein Bandeisen, das am Tatort gefunden wurde.
Außerdem wurde einen Tag nach der Reuthaue beim Abriss noch ein Taschenmesser aus dem Besitz des Andreas Grubers gefunden, über dessen Untersuchung aber nichts bekannt ist.
Auch der Kreuzpickel, der laut Lorenz Schlittenbauer im Futterbarren lag, könnte bei der Tat verwendet worden sein.