Sachverhalte: Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem Tod seiner Enkelin [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] klagte [[Personen: Gabriel Karl sen. |Karl Gabriel sen.]], da er in der Kleidung seiner Enkelin einen Beweis gesehen hatte, dass sie nach ihrer Mutter und Hofbesitzerin [[Personen: Gabriel Viktoria |Viktoria Gabriel]]verstorben sei. | Nach dem Tod seiner Enkelin [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] klagte [[Personen: Gabriel Karl sen. |Karl Gabriel sen.]], da er in der Kleidung seiner Enkelin einen Beweis gesehen hatte, dass sie nach ihrer Mutter und Hofbesitzerin [[Personen: Gabriel Viktoria |Viktoria Gabriel]] verstorben sei. | ||
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Noch am gleichen Tag [[Dokumente: 1922-05-04 Schreiben Graf Anton an das Amtsgericht Schrobenhausen| schreibt]] Rechtsanwalt Graf an das Amtsgericht Schrobenhausen und bittet um Akteneinsicht. <br> | Noch am gleichen Tag [[Dokumente: 1922-05-04 Schreiben Graf Anton an das Amtsgericht Schrobenhausen| schreibt]] Rechtsanwalt Graf an das Amtsgericht Schrobenhausen und bittet um Akteneinsicht. <br> | ||
*Am 14.06.1922 nach Aktenstudium erfolgt die [[Dokumente: 1922-06-14 Beschwerde in der Nachlaßsache Viktoria Gabriel |1. Beschwerde]] beim Landgericht Neuburg über den Weg des Amtsgerichts in Schrobenhausen.<br> | *Am 14.06.1922 nach Aktenstudium erfolgt die [[Dokumente: 1922-06-14 Beschwerde in der Nachlaßsache Viktoria Gabriel |1. Beschwerde]] beim Landgericht Neuburg über den Weg des Amtsgerichts in Schrobenhausen.<br> | ||
*Am 22.06.1922 unterzeichnete [[Ermittler: Schöntag Ferdinand |Ferdinand Schöntag]] einen [[Dokumente 1922-06-22 Begleitschreiben des AG Schrobenhausen an das Landgericht Neuburg bei Aktenübersendung in der Erbsache Gabriel| Vermerk]], der u. a. enthält, daß das Nachlassgericht von [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |§ 20]] ausgeht, und die Akten an das Landgericht Neuburg weitergeleitet werden. | *Am 22.06.1922 unterzeichnete [[Ermittler: Schöntag Ferdinand |Ferdinand Schöntag]] einen [[Dokumente: 1922-06-22 Begleitschreiben des AG Schrobenhausen an das Landgericht Neuburg bei Aktenübersendung in der Erbsache Gabriel| Vermerk]], der u. a. enthält, daß das Nachlassgericht von [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |§ 20]] ausgeht, und die Akten an das Landgericht Neuburg weitergeleitet werden. | ||
== Landgericht Neuburg== | == Landgericht Neuburg== |