Sachverhalte: Sühneverfahren / Gerichtsverfahren Schlittenbauer Lorenz gegen Sigl Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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Laut der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] des [[Ermittler: Pielmayr Richard | Staatsanwaltes Pielmayr]] hat es zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl mehrere Privatklagen gegeben. Pielmayr berichtet aber nur von der zeitlich gesehen letzten Privatklage, die vor dem Verfassen der Zusammenfassung am 06.11.1926 statt gefunden hat.<br>
Laut der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] des [[Ermittler: Pielmayr Richard | Staatsanwaltes Pielmayr]] hat es zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl mehrere Privatklagen gegeben. Pielmayr berichtet aber nur von der zeitlich gesehen letzten Privatklage, die vor dem Verfassen der Zusammenfassung am 06.11.1926 statt gefunden hat.<br>
Es ist nicht zu erkennen, ob es sich um ein Sühneverfahren handelt oder ob die Verhandlung vor einem Gericht statt gefunden hat. Da Pielmayr in seiner Zusammenfassung die jeweiligen Aktenkennzeichen zu den erwähnten Verhandlungen vor einem Gericht anfügt, ist ein Sühneverfahren wahrscheinlicher, denn zu dem Verfahren Schlittenbauer ./. Sigl wurde von Pielmayr kein Akenzeichen genannt. <br>
Es ist nicht zu erkennen, ob es sich um ein Sühneverfahren handelt oder ob die Verhandlung vor einem Gericht statt gefunden hat. Da Pielmayr in seiner Zusammenfassung die jeweiligen Aktenkennzeichen zu den erwähnten Verhandlungen vor einem Gericht anfügt, ist ein Sühneverfahren wahrscheinlicher, denn zu dem Verfahren Schlittenbauer ./. Sigl wurde von Pielmayr kein Akenzeichen genannt. <br>
Pielmayr berichtet folgendes:<br>
Pielmayr berichtet Folgendes:<br>
Am 04.04.1922 soll Schlittenbauer auf dem Weg nach [[Der Hof Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]] zu den späteren [[Personen: Die Auffindungszeugen | Auffindzeugen]], [[Personen: Pöll Michael | Michael Pöll]] und [[Personen: Sigl Jakob | Jakob Sigl]], gesagt haben: "„Nachbar, in Kaifeck habens alle erschlagen“. Sigl war der Meinug, dass damit nachgewiesen sei, dass er vor der Entdeckung der [[Personen: Die Opfer von Hinterkaifeck | Leichen]], bzw. den Morden bereits Kenntnis über die Situation auf Hinterkaifeck hatte.<br>
Am 04.04.1922 soll Schlittenbauer auf dem Weg nach [[Der Hof Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]] zu den späteren [[Personen: Die Auffindungszeugen | Auffindezeugen]], [[Personen: Pöll Michael | Michael Pöll]] und [[Personen: Sigl Jakob | Jakob Sigl]], gesagt haben: "„Nachbar, in Kaifeck haben´s alle erschlagen“. Sigl war der Meinug, dass damit nachgewiesen sei, dass er vor der Entdeckung der [[Personen: Die Opfer von Hinterkaifeck | Leichen]], bzw. den Morden bereits Kenntnis über die Situation auf Hinterkaifeck hatte.<br>
Über den Verlauf des Verfahrens, das Urteil und die Strafe berichtet Piemayr jedoch nicht.<br>
Über den Verlauf des Verfahrens, das Urteil und die Strafe berichtet Pielmayr jedoch nicht.<br>
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''Öffentliche Warnung<br>  
''Öffentliche Warnung<br>  
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''Ich warne jeden, die Gerüchte, als ob ich bei dem Mord in Hinteraifeck beteiligt gewesen sei, weiter zu verbreiten. Von nun ab werde ich gegen Jeden ob er vermögend ist oder nicht, mit Klage vorgehen, der solche Gerüchte aufbringt oder verbreitet. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass des Menschen Ehre durch böse Mäuler gleich genommen, dass aber diese Sorte von Menschen nie im Stande ist, des Menschen Ehre wieder zu geben.''<br>  
''Ich warne jeden, die Gerüchte, als ob ich bei dem Mord in Hinteraifeck beteiligt gewesen sei, weiter zu verbreiten. Von nun ab werde ich gegen jeden ob er vermögend ist oder nicht, mit Klage vorgehen, der solche Gerüchte aufbringt oder verbreitet. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass des Menschen Ehre durch böse Mäuler gleich genommen, dass aber diese Sorte von Menschen nie im Stande ist, des Menschen Ehre wieder zu geben.''<br>  
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''Gröbern, den 26. Januar 1926''<br>  
''Gröbern, den 26. Januar 1926''<br>  
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Der zuständige Bürgermeister nimmt an solchen Sühneverhandlungen teil. In diesem Fall müsste es sich um Bürgermeister [[Personen: Gall Michael | Michael Gall]] gehandelt haben, da er seit 1923 das Amt inne hatte. Er löste den damaligen Bürgermeister [[Personen: Greger Georg | Georg Greger]] ab, der 1926 nach München reiste und den Ermittler im Mordfall Hinterkaifeck, [[Ermittler: Reingruber Georg | Georg Reingruber]], über das stattgefundene Sühneverfahren informierte.<br>  
Der zuständige Bürgermeister nimmt an solchen Sühneverhandlungen teil. In diesem Fall müsste es sich um Bürgermeister [[Personen: Gall Michael | Michael Gall]] gehandelt haben, da er seit 1923 das Amt inne hatte. Er löste den damaligen Bürgermeister [[Personen: Greger Georg | Georg Greger]] ab, der 1926 nach München reiste und den Ermittler im Mordfall Hinterkaifeck, [[Ermittler: Reingruber Georg | Georg Reingruber]], über das stattgefundene Sühneverfahren informierte.<br>  
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In der o.g. Aussage berichtet Schlittenbauer von einem Verfahren, bei dem Schlittenbauer Sigl vorgeworfen hatte, dass er seinen Sohn, [[Personen: Schlittenbauer Johann | Johann Schlittenbauer]], dazu verleiten wollte, einen [[Wissen: Meineid | Meineid]] zu leisten.<br>
In der o. g. Aussage berichtet Schlittenbauer von einem Verfahren, bei dem Schlittenbauer Sigl vorgeworfen hatte, dass er seinen Sohn, [[Personen: Schlittenbauer Johann | Johann Schlittenbauer]], dazu verleiten wollte, einen [[Wissen: Meineid | Meineid]] zu leisten.<br>
Da Schlittenbauer die Beschuldingung nicht beweisen konnte oder wollte, wurde er wegen falscher Anschuldigung verurteilt.
Da Schlittenbauer die Beschuldingung nicht beweisen konnte oder wollte, wurde er wegen falscher Anschuldigung verurteilt.
Schlittenbauer gab an, er hätte es beweisen können, aber Sigl hätte ihm leid getan und so nahm er die Strafe auf sich.
Schlittenbauer gab an, er hätte es beweisen können, aber Sigl hätte ihm leid getan und so nahm er die Strafe auf sich.
Lorenz Schlittenbauer sagte, er wäre drei Mal gestraft worden. Der Hintergrund dieser Aussage und die Strafen, die er verbüssen musste, ist/sind nicht bekannt.<br>
Lorenz Schlittenbauer sagte, er wäre drei Mal gestraft worden. Der Hintergrund dieser Aussage und die Strafen, die er verbüssen musste, ist/sind nicht bekannt.<br>
So, wie Schlittenbauer die Verleumdungsklage und die Anstiftung zum Meineid schildert, drängt sich der Verdacht auf, dass beide Taten in einer Verhandlung besprochen und abgeurteilt wurden. Da aber in einer Verhandlung nur eine Straftat verhandelt wird, ist es wahrscheinlicher, dass es sich um zwei Verfahren handelt. Die Verhandlung in Sachen Meineid müßte ein gerichtliches Strafverfahren gewesen sein, da diese Tat schwerwiegend war und die Strafe mit Zuchthaus geahndet wurde. <br>
So, wie Schlittenbauer die Verleumdungsklage und die Anstiftung zum Meineid schildert, drängt sich der Verdacht auf, dass beide Taten in einer Verhandlung besprochen und abgeurteilt wurden. Da aber in einer Verhandlung nur eine Straftat verhandelt wird, ist es wahrscheinlicher, dass es sich um zwei Verfahren handelte. Die Verhandlung in Sachen Meineid müßte ein gerichtliches Strafverfahren gewesen sein, da diese Tat schwerwiegend war und die Strafe mit Zuchthaus geahndet wurde. <br>
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In der [[Zeitungsartikel: 1952-05-05 Weltbild | Weltbildausgabe]] vom 05.05.1952 erzählte Jakob Sigl den Weltbildjournalisten, [[Personen: Ulrich Heinz | Heinz Ulrich]] und [[Personen: Gronefeld Gerhard | Gerhard Gronefeld]], dass er zu einer Zahlung von 20 Mark verurteilt worden sei, da er von Schlittenbauer wegen Verleumdung angezeigt wurde. Er fragte ihn, wo er denn den Schlüssel her hatte, mit dem er am 04.04.1922 die Haustüre auf dem Hinterkaifeckerhof aufgeschlossen hatte, um Sigl und Pöll ins Haus zu lassen. Michael Pöll, der Schlittenbauer ebenfalls nach dem Schlüssel gefragt haben soll, wurde nicht angezeigt. Nach der Aussage von Jakob Sigl hatte Schlittenbauer Angst vor Pöll und deshalb hätte er nur ihn (Sigl) angezeigt.
In der [[Zeitungsartikel: 1952-05-05 Weltbild | Weltbildausgabe]] vom 05.05.1952 erzählte Jakob Sigl den Weltbildjournalisten, [[Personen: Ulrich Heinz | Heinz Ulrich]] und [[Personen: Gronefeld Gerhard | Gerhard Gronefeld]], dass er zu einer Zahlung von 20 Mark verurteilt worden sei, da er von Schlittenbauer wegen Verleumdung angezeigt wurde. Er fragte ihn, wo er denn den Schlüssel her hatte, mit dem er am 04.04.1922 die Haustüre auf dem Hinterkaifeckerhof aufgeschlossen hatte, um Sigl und Pöll ins Haus zu lassen. Michael Pöll, der Schlittenbauer ebenfalls nach dem Schlüssel gefragt haben soll, wurde nicht angezeigt. Nach der Aussage von Jakob Sigl hatte Schlittenbauer Angst vor Pöll und deshalb hätte er nur ihn (Sigl) angezeigt.
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