Zeitungsartikel: 1922-04-07 Volksrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gräßliche Mordtaten'''
'''''Gräßliche Mordtaten'''''


In der Nähe von Wangen (Oberbayern) wurde gestern auf einem Bauernhofe fünf Personen ermordet aufgefunden. Es sind dies die Eheleute Gruber, ihr zweieinhalbjähriger Sohn, die Besitzerin des Hofes Wtw. Gabriel und ihre achtjährige Tochter. Allen Personen war mit einer sogenannten Kreuzhacke die Schädeldecke eingeschlagen worden. Die Besitzerin des Hofes galt als wohlhabend. Es wurden 100 000 Mark in Bargeld, ferner Gold und Silber und viele Pfandbriefe gestohlen. Das zweieinhalbjährige Kind lag mit zerschlagenem Schädel in der Wiege.   
In der Nähe von [[Wangen]] (Oberbayern) wurde gestern auf einem [[Hinterkaifeck|Bauernhofe]] fünf [[Sachverhalte: Die 5 Tatortbilder|ermordet]] aufgefunden. Es sind dies die [[Personen: Ehepaar Gruber|Eheleute Gruber]], ihr zweieinhalbjähriger [[Personen: Gruber Josef|Sohn]], die Besitzerin des Hofes [[Personen: Gabriel Viktoria|Wtw. Gabriel]] und ihre achtjährige [[Personen: Gabriel Cäzilia|Tochter]]. Allen Personen war mit einer sogenannten Kreuzhacke die Schädeldecke eingeschlagen worden. Die Besitzerin des Hofes galt als wohlhabend. Es wurden 100 000 Mark in Bargeld, ferner Gold und Silber und viele Pfandbriefe gestohlen. Das zweieinhalbjährige Kind lag mit zerschlagenem Schädel in der Wiege.   


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