Zeitungsartikel: 1935-02-05 Münchner Abendblatt: Unterschied zwischen den Versionen
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Zeitungsartikel: 1935-02-05 Münchner Abendblatt (Quelltext anzeigen)
Version vom 6. Mai 2011, 18:11 Uhr
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Auf Grund eines Beschlusses der großen Strafkammer des Landgerichts Augsburgs wurde der Haftbeschwerde des vor kurzem festgenommenen Gemeindehirten Pfleger von | Auf Grund eines Beschlusses der großen Strafkammer des Landgerichts Augsburgs wurde der Haftbeschwerde des vor kurzem festgenommenen Gemeindehirten [[Personen: Pfleger Josef|Pfleger]] von [http://maps.google.de/maps?q=deimhausen&hl=de&ie=UTF8&hq=&hnear=Deimhausen+Hohenwart,+Pfaffenhofen+an+der+Ilm,+Bayern&ll=48.624172,11.397457&spn=0.087597,0.174923&t=h&z=13 Deimhausen] stattgegeben. Pfleger wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. | ||
Die Schwierigkeiten einer Beweisführung gegen den von seiner Tochter des sechsfachen Raubmordes von Hinterkaifeck beschuldigten Pfleger war angesichts der vielen inzwischen verstrichenen Jahre vorauszusehen. Immerhin kommt die gerichtliche Verfügung etwas überraschend, da man allgemein von einer weiteren Ausdehnung der Untersuchung hören konnte. Es hat ganz den Anschein, als ob das fürchterliche Verbrechen niemals mehr eine Sühne finden könnte. Es ist anzunehmen, daß zwei Gründe die Haftentlassung veranlaßt haben: Unzureichende Beweise, da außer der Tochter keine weiteren Belastungszeugen von besonderer Bedeutung beigebracht werden konnten, ferner die zweifelhafte Rolle, die die Tochter als Angeberin in der Sache spielt. Wie jetzt bekannt wird, ist Pfleger schon wegen Blutschande, begangen an der gleichen Tochter, die ihn jetzt angezeigt hat, bestraft. Es besteht die Möglichkeit, daß das Mädchen sich jetzt bei ihrem Vater dafür revanchiert hat, daß er ihr einstmals Gewalt antat. Es ist ferner bekannt geworden, daß Maria Pfleger sich in kurzer Zeit verheiraten will, und man hält es nicht für ausgeschlossen, daß sie sich aus ihrer Anklage gegen den Vater finanziellen Gewinn in Form einer behördlichen Belohnung für Namhaftmachung des Täters erhoffte. | |||
Die Schwierigkeiten einer Beweisführung gegen den von seiner [[Tochter]] des [[Sachverhalte: Die 5 Tatortbilder|sechsfachen Raubmordes]] von [[Hinterkaifeck|Hinterkaifeck]] beschuldigten Pfleger war angesichts der vielen inzwischen verstrichenen Jahre vorauszusehen. Immerhin kommt die gerichtliche Verfügung etwas überraschend, da man allgemein von einer weiteren Ausdehnung der Untersuchung hören konnte. Es hat ganz den Anschein, als ob das fürchterliche Verbrechen niemals mehr eine Sühne finden könnte. Es ist anzunehmen, daß zwei Gründe die Haftentlassung veranlaßt haben: Unzureichende Beweise, da außer der Tochter keine weiteren Belastungszeugen von besonderer Bedeutung beigebracht werden konnten, ferner die zweifelhafte Rolle, die die Tochter als Angeberin in der Sache spielt. Wie jetzt bekannt wird, ist Pfleger schon wegen Blutschande, begangen an der gleichen Tochter, die ihn jetzt angezeigt hat, bestraft. Es besteht die Möglichkeit, daß das Mädchen sich jetzt bei ihrem Vater dafür revanchiert hat, daß er ihr einstmals Gewalt antat. Es ist ferner bekannt geworden, daß Maria Pfleger sich in kurzer Zeit verheiraten will, und man hält es nicht für ausgeschlossen, daß sie sich aus ihrer Anklage gegen den Vater finanziellen Gewinn in Form einer behördlichen Belohnung für Namhaftmachung des Täters erhoffte. | |||
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