Dokumente: 1931-03-21 Vorladung Schlittenbauer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Vorladung des Lorenz Schlittenbauer zu seiner 2. Vernehmung am Montag, den 30 März 1931'''''
'''''Vorladung des [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Lorenz Schlittenbauer]] zu seiner 2. Vernehmung am Montag, den 30 März 1931'''''
== Detailinformationen ==
== Detailinformationen ==


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Wiedergabe des Wortlautes der Vorladung
Wiedergabe des Wortlautes der Vorladung
=== Verfasser ===
=== Verfasser ===
Martin Riedmayr, Kriminalinspektor
[[Ermittler: Riedmayr Martin | Martin Riedmayr]], Kriminalinspektor
=== Verfasst für ===
=== Verfasst für ===


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Vorladung des Lorenz Schlittenbauer zu seiner 2. Vernehmung am Montag, den 30 März 1931
Vorladung des Lorenz Schlittenbauer zu seiner 2. Vernehmung am Montag, den 30 März 1931
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Dst.2. <br> <div align="right">München, den 31. März 1931</div>


Dst.2. München, den 31. März 1931




 
Nach telefonischer Rücksprache des Herrn [[Ermittler: Tenner | Polizeidirektors Tenner]] mit Herrn [[Ermittler: Kestel | Oberstaatsanwalt Kestel]] begab sich der Unterzeichnete auftragsgemäß am 3.3.31 nach Neuburg a.d. Donau zur eingehenden Besprechung der gegen Schlittenbauer vorliegenden Verdachtsmomente.
Nach telefonischer Rücksprache des Herrn Polizeidirektors Tenner mit Herrn Oberstaatsanwalt Kestel begab sich der Unterzeichnete auftragsgemäß am 3.3.31 nach Neuburg a.d. Donau zur eingehenden Besprechung der gegen Schlittenbauer vorliegenden Verdachtsmomente.
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Im Einverständnis des Herrn Oberstaatsanwalts wurde dann Lorenz Schlittenbauer unterm 21. März zur Einvernahme für 30. März 1931 nach München vorgeladen. Die an Schlittenbauer gesandte Vorladung hatte folgenden Wortlaut:
Im Einverständnis des Herrn Oberstaatsanwalts wurde dann Lorenz Schlittenbauer unterm 21. März zur Einvernahme für 30. März 1931 nach München vorgeladen. Die an Schlittenbauer gesandte Vorladung hatte folgenden Wortlaut:
 
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Betreff: Sechsfachen Mord in Hinterkaifeck.
Betreff: Sechsfachen Mord in Hinterkaifeck.
 
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Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau sollen Sie zu der im Betreff genannten Sache nochmals als Zeuge gehört werden. Sie werden deshalb ersucht, sich am Montag, den 30. März 1931 vormittags 10 Uhr im Polizeigebäude in München, Ettstr. 2, Zimmer Nr. 245/II einzufinden.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau sollen Sie zu der im Betreff genannten Sache nochmals als Zeuge gehört werden. Sie werden deshalb ersucht, sich am Montag, den 30. März 1931 vormittags 10 Uhr im Polizeigebäude in München, Ettstr. 2, Zimmer Nr. 245/II einzufinden.
 
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Da sich die Vernehmung möglicherweise auf zwei Tage erstrecken wird, wollen Sie sich auf eine Übernachtung einrichten.
Da sich die Vernehmung möglicherweise auf zwei Tage erstrecken wird, wollen Sie sich auf eine Übernachtung einrichten.
 
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Die entstandenen Barauslagen werden Ihnen ersetzt werden.
Die entstandenen Barauslagen werden Ihnen ersetzt werden.


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