Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 35: Zeile 35:
3.) u. Zäzilie G a b r i e l
3.) u. Zäzilie G a b r i e l


Nummer 1 hatte sieben Schläge auf dem Kopfe, ferner Würgespuren, ferner einen Schlag in den Kopf in Drei-angelform. Die Schädeldecke war zersprungen.
Nummer 1 hatte sieben Schläge auf dem Kopfe, ferner Würgespuren, ferner einen Schlag in den Kopf in Dreiangelform. Die Schädeldecke war zersprungen.


Nummer 2: Die rechte Gesichtsseite war mit einem stumpfen Gegenstand eingeschlagen. An der oberen Schädeldecke war eine kleine runde Verletzung von einem spitzen Werkzeug kommend. Die Schädeldecke war zertrümmert.
Nummer 2: Die rechte Gesichtsseite war mit einem stumpfen Gegenstand eingeschlagen. An der oberen Schädeldecke war eine kleine runde Verletzung von einem spitzen Werkzeug kommend. Die Schädeldecke war zertrümmert.
Zeile 43: Zeile 43:
Der Gerichtsarzt ist der Ansicht, daß die Verletzungen mit einem stumpfen Gegenstand, nicht mit der Kreuzhacke der Toten beigebracht worden ist.
Der Gerichtsarzt ist der Ansicht, daß die Verletzungen mit einem stumpfen Gegenstand, nicht mit der Kreuzhacke der Toten beigebracht worden ist.


[[Personen: Merkel Hermann Prof. Dr. | Prof. Dr. Merkel]] ist hiervon in Kenntnis gesetzt.
[[Ermittler: Merkel Hermann Prof. Dr. | Prof. Dr. Merkel]] ist hiervon in Kenntnis gesetzt.


II.       Zum Akt. WV. Abt. I
II.       Zum Akt. WV. Abt. I
8.531

Bearbeitungen