Verträge: 1877-04-24 Ehe- und Erbvertrag Asam-Sanhüter: Unterschied zwischen den Versionen

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== Inhalt ==
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Beschreibung (kein Original vorhanden):
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Dazu schlossen am 24.4.1877 Josef Asam und Cäzilia Sanhüter einen Ehe-und Erbvertrag, welcher von Martin Sanhüter ebnfalls unterschrieben wurde.
Dazu schlossen am 24.4.1877 Josef Asam und Cäzilia Sanhüter einen Ehe-und Erbvertrag, welcher von Martin Sanhüter ebnfalls unterschrieben wurde.
Es wurde allgemeine eheliche Gütergemeinschaft vereinbart mit der Folge, dass beide Ehegatten Eigentümer zu ½ des Anwesens wurden. Cäzilia Sanhüter brachte ein Heiratsgut von 1714,29 Mark mit in die Ehe.
Es wurde allgemeine eheliche Gütergemeinschaft vereinbart mit der Folge, dass beide Ehegatten Eigentümer zu ½ des Anwesens wurden. Cäzilia Sanhüter brachte ein Heiratsgut von 1714,29 Mark mit in die Ehe.
Für Todesfälle wurde bestimmt, dass beim Tod eines Ehepartners der überlebende Ehepartner Alleineigentümer des Grundstücks wird, den vorhandenen ehelichen Kindern aber die Hälfte des reinen Vermögens als Vater bzw. Muttergut zu zahlen hat. Beim Mangel ehelicher Nachkommenschaft sollte an die nächsten Verwandten des Verstorbenen ein Betrag von 685 Mark gezahlt werden.
Für Todesfälle wurde bestimmt, dass beim Tod eines Ehepartners der überlebende Ehepartner Alleineigentümer des Grundstücks wird, den vorhandenen ehelichen Kindern aber die Hälfte des reinen Vermögens als Vater bzw. Muttergut zu zahlen hat. Beim Mangel ehelicher Nachkommenschaft sollte an die nächsten Verwandten des Verstorbenen ein Betrag von 685 Mark gezahlt werden.
 
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== Fragen/Bemerkungen ==
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* Bewertung
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== Quellenangaben ==
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