Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915: Unterschied zwischen den Versionen

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== Die Strafe ==
== Die Strafe ==
Andreas Gruber wurde zu einem Jahr Zuchhaus und Viktoria Gabriel zu einem Monat Gefängnis verurteilt. StA. Pielmayr erwähnt dies ebenfalls in seiner [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] aus 1926.<br>
Andreas Gruber wurde zu einem Jahr Zuchhaus und Viktoria Gabriel zu einem Monat Gefängnis verurteilt. StA. Pielmayr erwähnt dies ebenfalls in seiner [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] aus 1926. Beide hätten ihre Strafe verbüst.<br>
[[Personen: Renner Ferdinand | Staatsanwalt Renner]] hingegen [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | berichtet]], dass Viktoria Gabriel zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden ist.<br>
[[Personen: Renner Ferdinand | Staatsanwalt Renner]] hingegen [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | berichtet]], dass Viktoria Gabriel zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden ist.<br>


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