Editoren, Bürokraten
3.397
Bearbeitungen
Ajnat (Diskussion | Beiträge) |
Ajnat (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 74: | Zeile 74: | ||
<br><br> | <br><br> | ||
Für den vorliegenden Fall bedeutet das also, dass : | |||
#bei der Gendarmerie entweder eine Anzeige durch [unbekannt] eingegangen ist | |||
#ein Gerücht die Gendarmerie erreichte, die aufgrund dessen, dass die Straftat ein Offizialdelikt war und ist von Amtswegen ermitteln musste | |||
#die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen ausreichend Verdachtsmomente für eine richterliche Voruntersuchung enthielten und der Staatsanwalt nach Abschluss dieser Voruntersuchung genug Beweise für eine Schuld bzw. Anklage sah. | |||
<br><br> | |||
Im Prozeß von 1915 wurden die Beschuldigten nur für den Zeitraum von 1907-1910 bestraft (erwähnt bei [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer|Pielmayer]]), das könnte daran gelegen haben, dass es für bzw. über diesen Zeitraum glaubwürdige Zeugen gab. | |||
<br> | <br> | ||
Das Viktoria Gabriel mit verurteilt wurde, ist keineswegs einer Freiwilligkeit ihr anzurechnen, vielmehr war das [[Gesetze: Inzest|Gesetz]] hier eindeutig. | Das Viktoria Gabriel mit verurteilt wurde, ist keineswegs einer Freiwilligkeit ihr anzurechnen, vielmehr war das [[Gesetze: Inzest|Gesetz]] hier eindeutig. |