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Zusammenfassend kann gesagt werden, daß zwar eine | Zusammenfassend kann gesagt werden, daß zwar eine Reihe von Anhaltspunkten für eine Täterschaft der erwähnt Räuberbande und insbesondere der Brüder Schweiger und des Josef Groß sprechen, daß jedoch die vorhandenen Indizien vorerst in keiner Weise für ein weiteres Vorgehen auereichen. Eine Alibinachprüfung ist ohne nähere Unterlagen heute so gut wie unmöglich. Die vertrauliche Anfrage bei der Gendarmeriestation Karlskron ergab, daß die Brüder Groß heute noch in Grillhein wohnhaft sind. Vorsorglich wurde auch noch in Kaisheim der Gefangenenakt des Josef Schweiger erholt, jedoch ergab auch die im Akt enthaltene Korrespondenz der zurückliegenden Jahre keinerlei Anhaltspunkte. Weitere Feststellungen sind umsoweniger möglich, als die bereits in den Jahren 1925 und 1926 versuchte Alibinachprüfeng für Josef Groß ergebnislos verlief. Siehe Akten der Staatsanwaltschaft Neuburg a.D. AVZ. A 974, 975/25. <br> | ||
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<div align="right">gez. Riedmayr, <br> | <div align="right">gez. Riedmayr, <br> | ||
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I.A. | I.A. | ||
gez. Tenner</div> | gez. Tenner</div> | ||
Zum Sammelakt " Sechsfacher Kord in Hinterkaifeck“ in der Dienststelle | Zum Sammelakt " Sechsfacher Kord in Hinterkaifeck“ in der Dienststelle | ||
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Fauß</div> | Fauß</div> | ||
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