Wissen: Gerichtsmedizinischer Standard bei einer Obduktion: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch  Verletzungen und Beschädigungen der Leiche die nicht mit dem Tode in Zusammenhang standen mussten protokolliert und als Solche beschrieben werden. <br>
Auch  Verletzungen und Beschädigungen der Leiche die nicht mit dem Tode in Zusammenhang standen mussten protokolliert und als Solche beschrieben werden. <br>
===Die innere Besichtigung des zu sezierenden Verstorbenen===
===Die innere Besichtigung des zu sezierenden Verstorbenen===
  folgt
Richtlinie war es, die drei Haupthöhlen des Körpers (Kopf- Brust- und Bauchhöhle) zu öffnen.  Wobei der Arzt mit der Kopfhöhle beginnen soll, es sei denn er hat einen bestimmten Verdacht zur Todesursache so ist mit derjenigen Höhle zu beginnen, in welcher sich die hauptsächlichen Veränderungen vermuten lassen.<br>
 
*Kopfhöhle:  Mittels einer speziell beschriebenen Schnittechnik wird zunächst die  Beschaffenheit der Weichteile und die Knochenhaut der der knöchernen Schädeldecke befundet, bevor diese durch einen Sägen-Kreisschnitt getrennt, abgenommen und sowohl die Schnittfläche und die Innenfläche untersucht wird. Im Anschluß daran erfolgt die Untersuchung des Gehirns durch Herausnahme.  Für Sektionen wo es nötig ist, die Öffnung der inneren Teile des Gesichtes,
die Untersuchung der Ohrspeicheldrüse, des Gehörorgans, Gehöres und
der Nasen-Rachenhöhle vorzunehmen, wurden Schnittechniken gelehrt, die es möglich machten vom erstgemachten Schnitt aus weiter zu arbeiten und unnötiges „Verstümmeln“  zu vermeiden. <br>
*Brusthöhle: Auch hier erfolgt die Eröffnung mittels spezieller Schnittechnik. Unmittelbar nach der vollständigen Eröffnung sollte der Arzt sofort Lage, Farbe und das sonstige Aussehen der vorliegenden Eingeweide, sowie ein etwa vorhandener ungehöriger Inhalt angeben  auch durch Zufühlen mit der Hand der Stand wie das sonstige Verhalten des Zwerchfelles zu bestimmen. Es erfolgt eine Untersuhung aller darin befindlichen Organe, Drüsen und Schlagadern. <br>
*Bauchhöhle:  Auch hier wird jedes innen befindliche Organ untersucht, den Gerichtsärzten wird dabei vorgeschrieben wie sie vorzugehen haben und in welcher Reihenfolge die Organe einzeln zu entnehmen und zu untersuchen sind.<br>
:Magen: <i>“Magen und Halsteile werden auf einer passenden Unterlage ausgebreitet, der Magen an der großen Krümmung bis in die Speiseröhre und diese in ihrem ganzen Verlauf durchtrennt. Es wird jetzt der Inhalt des Magens nach Menge, Farbe, Zusammensetzung, Reaktion und Geruch bestimmt und in ein  Gefäß  gegeben und nunmehr die Schleimhaut von Zunge, Rachen, Speiseröhre und Magen auf Dicke, Farbe, Oberfläche und Zusammenhang untersucht. Bei dieser Untersuchung ist sowohl dem Znstande der Blutgefäße als auch dem Gefüge der Schleimhaut selbst besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, namentlich ist festzustellen, ob das vorhandene Blut in Gefäßen enthalten oder aus den Gefäßen ausgetreten ist, ob
es frisch oder durch Fäulnis oder Erweichung verändert und in diesem Zustande in benachbarte Gewebe eingedrungen ist. Ist Blut ausgetreten, so ist festzustellen, ob es auf der Oberfläche oder im Gewebe liegt, ob es geronnen ist oder nicht. Endlich
ist besondere Sorgfalt zu verwenden auf die Untersucbung des Zusammenhangs der Oberfläche namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen, Geschwüre vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen möglicherweise durch den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem Tode namentlich unter Einwirkung
gärenden Mageninhalts zustande gekommen sind, ist stets im Auge zu behalten.“</i>
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==Quelle==
==Quelle==
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