Sachverhalte: Das zunächst vom Staat eingezogene Goldgeld: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 47: Zeile 47:
|31.07.1923:
|31.07.1923:
|Die Hinterlegungsstelle des Nachlaßgerichts Schrobenhausen erhält vom Amtsgericht Schrobenhausen die Anweisung das Gold-und Silbergeld an den Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft Bernhard Gruber herauszugeben.
|Die Hinterlegungsstelle des Nachlaßgerichts Schrobenhausen erhält vom Amtsgericht Schrobenhausen die Anweisung das Gold-und Silbergeld an den Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft Bernhard Gruber herauszugeben.
|]
|}


== Kontra ==
== Kontra ==
Editoren, Bürokraten
3.399

Bearbeitungen

Navigationsmenü