Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl]] und [[Personen: Gabriel Franziska | Franziska]] Gabriel
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl]] und [[Personen: Gabriel Franziska | Franziska]] Gabriel
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=== Andreas und Cäzilia Gruber ===
Die im Austrag lebenden Eheleute Gruber hatten bereits im Jahre 1914 den Hinterkaifecker Hof an Ihre Tochter weiter gegeben.
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Sie besassen jedoch Pfandbriefe und Sparbücher. In den Erbschaftsdokumenten ist nicht expliziet erwähnt, wer diese Spareinlagen geerbt hat.
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== Die Erbverteilung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ==
Die tatsächliche Erbfolge entsprach jedoch nicht den damals gültigen Vorgaben des BGB. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, hätte die Erbmasse folgend verteilt werden müssen:<br>
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=== Viktoria Gabriel ===
{|  class="norm" border="1" cellpadding="2"
|'''Erblasser'''
|'''Besitz'''
|'''Die Erben erster Ordnung'''
|'''Die Erben zweiter Ordnung'''
|'''Die Erben zweiter Ordnung'''
|-
|[[Datei:Silhouette VGa.jpg|verweis=Personen: Gabriel Viktoria]]
[[Personen: Gabriel Viktoria| Viktoria Gabriel]]
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*Der Hof Hinterkaifeck, inkl. der dazugehörenden Ländereien und Wälder<br>
*Inventar aus Haus und Hof<br>
*Vorhandenes Bargeld<br>
*Alle Wertpapiere und Sparbriefe<br>
*Sonstige geldwerten Anlagen<br>
|Kinder oder deren Abkömmlinge<br>
|Eltern oder deren Abkömmlinge<br>
|Großeltern oder deren Abkömmlinge<br>
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