Personen: Die Erben der Hinterkaifecker: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Oktober 2012, 22:35 Uhr
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Da die Erblasser [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der [[Gesetze: Erbrecht| gesetzlichen Erbfolge]] verteilt: | Da die Erblasser [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der [[Gesetze: Erbrecht| gesetzlichen Erbfolge]] verteilt: | ||
Die | Die nachfolgende Verteilung aber entsprach nicht den damaligen Vorgaben [[Gesetze: Das Bürgerliche Gesetzbuch (1900) | des Bürgerlichen Gesetzbuches]], da die Geschwister von [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] die Erblasserin Viktoria Gabriel nicht hätten beerben können/dürfen.<br> | ||
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden. | [[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden. | ||
Der zuständige Richter legte aber nach [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen | §20 des BGB]] ("In gemeinsamer Gefahr untergegangen") fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird. | Der zuständige Richter legte aber nach [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen | §20 des BGB]] ("In gemeinsamer Gefahr untergegangen") fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird. |