Personen: Die Erben der Hinterkaifecker: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
==Allgemeines==
==Allgemeines==
Da die Erblasser [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der [[Gesetze: Erbrecht| gesetzlichen Erbfolge]] verteilt:
Da die Erblasser [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der [[Gesetze: Erbrecht| gesetzlichen Erbfolge]] verteilt:
Die Nachfolgende Verteilung aber entsprach nicht den damaligen Vorgaben [[Gesetze: Das Bürgerliche Gesetzbuch (1900) | des Bürgerlichen Gesetzbuches]], da die Geschwister von [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] die Erblasserin Viktoria Gabriel nicht hätten beerben können/dürfen.<br>
Die nachfolgende Verteilung aber entsprach nicht den damaligen Vorgaben [[Gesetze: Das Bürgerliche Gesetzbuch (1900) | des Bürgerlichen Gesetzbuches]], da die Geschwister von [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] die Erblasserin Viktoria Gabriel nicht hätten beerben können/dürfen.<br>
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden.
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] erhob den Anspruch Alleinerbe zu sein, da seine Enkelin Cäzilia ihre Mutter überlebt hatte und damit Cäzilia zum Erben ihrer Mutter wurde - wenn auch nur für wenige Stunden.
Der zuständige Richter legte aber nach [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |  §20 des BGB]] ("In gemeinsamer Gefahr untergegangen") fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.
Der zuständige Richter legte aber nach [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |  §20 des BGB]] ("In gemeinsamer Gefahr untergegangen") fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.
3.819

Bearbeitungen

Navigationsmenü