Zeitungsartikel: 1922-05-15 Rosenheimer Anzeiger: Unterschied zwischen den Versionen
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Zeitungsartikel: 1922-05-15 Rosenheimer Anzeiger (Quelltext anzeigen)
Version vom 14. Oktober 2012, 22:37 Uhr
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Ein Nachspiel zum [[Gesetze: Mord, Totschlag | Mord]] in [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]]. Die [[Personen: Die Erben der Hinterkaifecker | Erben]] der [[Personen: Die Opfer von Hinterkaifeck | Ermordeten]] von [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]] haben die Aufforderung erhalten, das vorgefundene [[Sachverhalte: Vor der Tat vorhandenes Geld | Gold- und Silbergeld]], 1780 Mark in Gold und 1700 Mk. in Silber, dem Finanzamt einzubezahlen, weil das Geld wegen Steuerhinterziehung bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und zur Vermögenszuwachssteuer dem Fiskus verfallen sei. Es wird angenommen, daß hieraus ein Rechtsstreit entstehen würde, weil es strittig ist, ob nun das Metallgeld oder nur ein dem damaligen hinterzogenen gemeinen Wert desselben entsprechender Betrag vom Finanzamt eingezogen werden darf. Nach dem heutigen Ankaufspreis stellt das Metallgeld 142 500 Mark dar. | Ein Nachspiel zum [[Gesetze: Mord,Totschlag | Mord]] in [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]]. Die [[Personen: Die Erben der Hinterkaifecker | Erben]] der [[Personen: Die Opfer von Hinterkaifeck | Ermordeten]] von [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]] haben die Aufforderung erhalten, das vorgefundene [[Sachverhalte: Vor der Tat vorhandenes Geld | Gold- und Silbergeld]], 1780 Mark in Gold und 1700 Mk. in Silber, dem Finanzamt einzubezahlen, weil das Geld wegen Steuerhinterziehung bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und zur Vermögenszuwachssteuer dem Fiskus verfallen sei. Es wird angenommen, daß hieraus ein Rechtsstreit entstehen würde, weil es strittig ist, ob nun das Metallgeld oder nur ein dem damaligen hinterzogenen gemeinen Wert desselben entsprechender Betrag vom Finanzamt eingezogen werden darf. Nach dem heutigen Ankaufspreis stellt das Metallgeld 142 500 Mark dar. | ||
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