Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1920: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 30.09.1919 übernahm Lorenz Schlittenbauer vor dem Vormundschaftsgericht des Amtsgerichts Schrobenhausen, Aktenzeichen V.V.216/19, die Vaterschaft für Josef Gruber und verpflichtete sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1800 Mark.<br>  
Am 30.09.1919 übernahm Lorenz Schlittenbauer vor dem Vormundschaftsgericht des Amtsgerichts Schrobenhausen, Aktenzeichen V.V.216/19, die Vaterschaft für Josef Gruber und verpflichtete sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1800 Mark.<br>  
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Anfang Oktober 1919 zeigte Lorenz Schlittenbauer Andreas Gruber und Viktoria Gabriel erneut an. Aufgrund der Vorgehensweise scheint man ihm keinen Glauben geschenkt zu haben und so wurde seine Aussage, auf Antrag des Landgericht [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg an der Donau]] vom 08.10.1919, am 23.10.1919 gemäß § 65 Abs.III StPO, gesetzlich beeidigt. Die Gründe für die erneute Anzeige nennt Pielmayer jedoch nicht. Ein Grund könnte sein, dass auch die erneut in Aussicht gestellte Hochzeit zwischen Viktoria Gabriel und Lorenz Schlittenbauer ausgeblieben ist. Dabei handelt es sich aber um Spekulation.  
Anfang Oktober 1919 zeigte Lorenz Schlittenbauer Andreas Gruber und Viktoria Gabriel erneut an. Aufgrund der Vorgehensweise scheint man ihm keinen Glauben geschenkt zu haben und so wurde seine Aussage, auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg an der Donau]] vom 08.10.1919, am 23.10.1919 gemäß § 65 Abs.III StPO, gesetzlich beeidigt. Die Gründe für die erneute Anzeige nennt Pielmayer jedoch nicht. Ein Grund könnte sein, dass auch die erneut in Aussicht gestellte Hochzeit zwischen Viktoria Gabriel und Lorenz Schlittenbauer ausgeblieben ist. Dabei handelt es sich aber um Spekulation.  


Staatsanwalt Pielmayer [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer | berichtet]] weiter, dass die Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau unter dem Aktenzeichen Str.P.R.1920 No.9. am 31.12.1919 Anklage wegen eines Verbrechen gegen die Sittlichkeit (schwere Blutschande) erhob.
Staatsanwalt Pielmayer [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer | berichtet]] weiter, dass die Staatsanwaltschaft Neuburg an der Donau unter dem Aktenzeichen Str.P.R.1920 No.9. am 31.12.1919 Anklage wegen eines Verbrechen gegen die Sittlichkeit (schwere Blutschande) erhob.
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