8.546
Bearbeitungen
Jaska (Diskussion | Beiträge) K (→Inhalt) |
Jaska (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 65: | Zeile 65: | ||
<div align="center">V</div> | <div align="center">V</div> | ||
Der | Der Gebührenverordnung wegen wird der Wert des übergebenen Gesamtanwesens von den Vertragsteilen aus 13000 M - Dreizehntausend Mark - angegeben, wovon der Betrag von 2000 M auf die beweglichen Sachen gerechnet wird.<br><br> | ||
<div align="center">VI</div> | <div align="center">VI</div> | ||
Zeile 77: | Zeile 77: | ||
1700 M eintausendsiebenhundert Mark Vatergut der Gütlerskinder Martin und Cäcilia Asam von Gröbern, ferner 10M zehn Mark jährlicher Anschlag des Wohnungsrechts auf die Dauer des ledigen und unversorgten Standes und 12 M zwölf Mark Anschlag des hochzeitlichen Auszugs für diese Kinder. | 1700 M eintausendsiebenhundert Mark Vatergut der Gütlerskinder Martin und Cäcilia Asam von Gröbern, ferner 10M zehn Mark jährlicher Anschlag des Wohnungsrechts auf die Dauer des ledigen und unversorgten Standes und 12 M zwölf Mark Anschlag des hochzeitlichen Auszugs für diese Kinder. | ||
---- | ---- | ||
<div align="right">- | <div align="right">-8-</div> | ||
Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.<br> | Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.<br> | ||
Diese Forderungen, Kosten und Anschläge verpflichtet sich die Übernehmerin sofort zur Löschung im Grundbuch zu bringen.<br><br> | Diese Forderungen, Kosten und Anschläge verpflichtet sich die Übernehmerin sofort zur Löschung im Grundbuch zu bringen.<br><br> | ||
Zeile 106: | Zeile 106: | ||
<br><br> | <br><br> | ||
1. <br>Die Übergeber erhalten als Wohnung für den ausschließlichen Gebrauche das Zimmer bei der Wohnstube (alternativ: den Zimmeranbau der Wohnstube) mit Ein- und Ausgang durch die Küche, welches Zimmer nun die Übernehmerin sofort wohn- und heizbar herzuhalten hat.<br> | 1. <br>Die Übergeber erhalten als Wohnung für den ausschließlichen Gebrauche das Zimmer bei der Wohnstube (alternativ: den Zimmeranbau der Wohnstube) mit Ein- und Ausgang durch die Küche, welches Zimmer nun die Übernehmerin sofort wohn- und heizbar herzuhalten hat.<br> | ||
Der Wert dieses Wohnungsrechts wird auf | Der Wert dieses Wohnungsrechts wird auf | ||
<br>70M siebzig Mark | |||
<br>70M siebzig Mark | |||
---- | ---- | ||
<div align="right">-11-</div> | <div align="right">-11-</div> | ||
zahlbar in vierteljährlichen Raten xxx | jährlich angegeben.<br> | ||
Sollten die Übergeber beim obigen Anwesen nicht mehr bleiben wollen oder können, so erhalten sie von der Übernehmerin als Entschädigung für die Wohungsnutzung einen jährlichen xxxzins von 70M siebzig Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten xxx <br> | |||
2. Die Übergeber erhalten, lieferbar xxx | 2. Die Übergeber erhalten, lieferbar xxx | ||
<br>...<br> | <br>...<br> | ||
Zeile 123: | Zeile 123: | ||
---- | ---- | ||
<div align="right">-13-</div> | <div align="right">-13-</div> | ||
der Krankheit und Hilflosigkeit xxx | der Krankheit und Hilflosigkeit xxx | ||
<br>... <br> | |||
4. Als Fristengeld erhalten die Übergeber jährlich 200M zweihundert Mark, zahlbar von der Übernehmerin in vierteljährlichen Raten mit je 50M fünfzig Mark am ersten Mai, ersten August, ersten November und ersten Februar jeden Jahres, erstmals am ersten Mai des heurigen Jahres.<br><br> | 4. Als Fristengeld erhalten die Übergeber jährlich 200M zweihundert Mark, zahlbar von der Übernehmerin in vierteljährlichen Raten mit je 50M fünfzig Mark am ersten Mai, ersten August, ersten November und ersten Februar jeden Jahres, erstmals am ersten Mai des heurigen Jahres.<br><br> | ||
Zeile 130: | Zeile 131: | ||
---- | ---- | ||
<div align="right">-14-</div> | <div align="right">-14-</div> | ||
a, für das Wohnungsrecht der Übergeber eine | a, für das Wohnungsrecht der Übergeber eine xxx Dienstbarkeit von dem obigen Grundstücke XX Nr. 564a und 564b<br> | ||
b, für den | b, für den xxx xxxzins und für deren sofortigen Leibgedingsxxx unter Absatz VII Ziffer 2, 3 und je eine Randlage (?) an dem vorstehend näher beschriebenen Gesamtanwesen und bewilligt und beantragt die Eintragung der vorstehend bestellten xxx zur xxxlichen Dienstbarkeit und der Randlagen (?) im Grundbuche unmittelbar hinter den gegenwärtig bestehenden Belastungen.<br> | ||
Weiter beantragen die Vertragsteile im Grundbuch einzutragen, daß zur Löschung der Leibgedingsrechte der Übergeber der Nachweis des Todes der Übergeber genügen soll. | Weiter beantragen die Vertragsteile im Grundbuch einzutragen, daß zur Löschung der Leibgedingsrechte der Übergeber der Nachweis des Todes der Übergeber genügen soll. | ||
---- | ---- | ||
Zeile 138: | Zeile 139: | ||
Die Übergeberin erklärt die obigen Grundstücke Flurnummern | Die Übergeberin erklärt die obigen Grundstücke Flurnummern | ||
<br>...<br> | <br>...<br> | ||
als Bestandteil des obigen Grundstückes | als Bestandteil des obigen Grundstückes xxx Nr. 564a und 564b und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Bestandserklärung im Grundbuch unter Verpfändung der darauf eingetragenen Belastungen. | ||
<br><br> | <br><br> | ||
XI.<br> | XI.<br> |