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Zu dem im Jahre | Zu dem im Jahre 1922 auf dem schwäbischen [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck | Einödhof Hinterkaifeck]] geschehenen sechsfachen Mord erklärte Bayerns Justizminister Weinkamm gestern in der [[Dokumente: 1953-02-06 Fragen zur Verjährung | Fragestunde des Landtags]], die Ermittlungen seien noch nicht abgeschossen. [[Hinterkaifeck | Die Bluttat von Hinterkaifeck]] war kürzlich in der Presse erneut aufgerollt worden, da es hieß, die Staatsanwaltschaft habe jetzt den Mörder ermittelt, könne jedoch wegen der bereits abgelaufenen [[Wissen: Verjährung | Verjährungsfrist von 20 Jahren]] gegen ihn nichts mehr unternehmen. Nach Mitteilung des Justizministers wird zur Zeit geprüft, ob gegen den Täter bereits früher eine richterliche Verhandlung stattgefunden hat, die als Unterbrechung der Verjährungsfrist gelten kann. Der Fall Hinterkaifeck habe die Regierung veranlaßt, betonte der Minister, in Bonn zu beantragen, im neuen Strafrechtsordnungsgesetz die Verjährungsfrist auf 30 Jahre hinaufzusetzen. | ||
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