Personen: Gabriel Viktoria: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Personen: Gabriel Viktoria (Quelltext anzeigen)
Version vom 21. März 2011, 01:39 Uhr
, vor 13 Jahren→Leben
Heike (Diskussion | Beiträge) (→Leben) |
Heike (Diskussion | Beiträge) (→Leben) |
||
Zeile 37: | Zeile 37: | ||
Am 07.09.1919 gebar sie einen Sohn, Josef. Sie hatte ein intimes Verhältnis mit dem Nachbarn Lorenz Schlittenbauer und gab ihn am | Am 07.09.1919 gebar sie einen Sohn, Josef. Sie hatte ein intimes Verhältnis mit dem Nachbarn Lorenz Schlittenbauer und gab ihn am | ||
08.09.1919 als Vater an. Schlittenbauer lehnte die Vaterschaft ab und zeigte Andreas Gruber (ob Viktoria auch angezeigt wurde ist nicht bekannt) wegen Blutschande an. Schlittenbauer hat, aufgrund der Aussage von Viktoria den Verdacht, dass Andreas Gruber selbst der Vater des Josef sein könnte. Auf drängen von Viktoria nahm Lorenz die Anzeige zurück und erkannte Josef als Sohn an. Die vor dem Amtsgericht Schrobenhausen festgelegte Summe von 1800 Mark wurde als | 08.09.1919 als Vater an. Schlittenbauer lehnte die Vaterschaft ab und zeigte Andreas Gruber (ob Viktoria auch angezeigt wurde ist nicht bekannt) wegen Blutschande an. Schlittenbauer hat, aufgrund der Aussage von Viktoria den Verdacht, dass Andreas Gruber selbst der Vater des Josef sein könnte. Auf drängen von Viktoria nahm Lorenz die Anzeige zurück und erkannte Josef als Sohn an. Die vor dem Amtsgericht Schrobenhausen festgelegte Summe von 1800 Mark wurde als Einmalzahlung an Viktoria Gabriel ausgezahlt. Schlittenbauer gab später an, dass er das Geld zuvor von Viktoria bekommen zu haben, sodass er keine Ausgaben für Josef hatte. | ||
Im Oktober 1919 zeigte er den Andreas Gruber wieder an (ob auch Viktoria angezeigt wurden, ist nicht bekannt). Nachdem die Staatsanwaltschaft am 31.12.1919 Klage erhob, kam es 1920 zum Prozess. Gruber wurde frei gesprochen. Da er keine Haftentschädigung bekommen hat und die Schuld nicht einwandfrei belegt werden konnte, ist es wahrscheinlich ein Urteil aus Mangel an Beweisen. <br> | Im Oktober 1919 zeigte er den Andreas Gruber wieder an (ob auch Viktoria angezeigt wurden, ist nicht bekannt). Nachdem die Staatsanwaltschaft am 31.12.1919 Klage erhob, kam es 1920 zum Prozess. Gruber wurde frei gesprochen. Da er keine Haftentschädigung bekommen hat und die Schuld nicht einwandfrei belegt werden konnte, ist es wahrscheinlich ein Urteil aus Mangel an Beweisen. <br> | ||