Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen: Unterschied zwischen den Versionen

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Laut der [[Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich | Aussage]] des [[Ermittler: Ney Heinrich | Heinrich Ney]] vom 19.01.1953, der bei der [[Sachverhalte: Obduktionsbericht | Leichenöffnung]] durch [[Ermittler: Aumüller Johann Baptist | Dr. Aumüller]] anwesend war, hätte Cäzilia Gabriel nach dem Zufügen der Verletzungen noch 2-3 Stunden gelebt. In wie weit dies Karl Gabriel bekannt war, ist nicht nach zu vollziehen. <br>
Laut der [[Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich | Aussage]] des [[Ermittler: Ney Heinrich | Heinrich Ney]] vom 19.01.1953, der bei der [[Sachverhalte: Obduktionsbericht | Leichenöffnung]] durch [[Ermittler: Aumüller Johann Baptist | Dr. Aumüller]] anwesend war, hätte Cäzilia Gabriel nach dem Zufügen der Verletzungen noch 2-3 Stunden gelebt. In wie weit dies Karl Gabriel bekannt war, ist nicht nach zu vollziehen. <br>
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In der gesetzlichen Erbfolge wären die Großeltern [[Personen: Ehepaar Gruber | Gruber]] und [[Personen: Ehepaar Gabriel | Gabriel]] Erben der Cäzilia Gabriel gewesen. Da sich die Großeltern Gruber unter den [[Personen: Die Opfer von Hinterkaifeck| Opfer]] befanden, hätten nur die Großeltern Gabriel geerbt.<br>
In der gesetzlichen Erbfolge wären die Großeltern auf beiden Familienseiten die Erben der Cäzilia Gabriel gewesen, also die [[Personen: Ehepaar Gruber | Eheleute Gruber]] und [[Personen: Ehepaar Gabriel sen.| Gabriel sen.]] . Da sich die Großeltern Gruber unter den [[Personen: Die Opfer von Hinterkaifeck| Opfer]] befanden, hätten nur die Großeltern Gabriel geerbt.<br>
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Der zuständige Richter legte aber nach §20 des BGB fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.<br>
Der zuständige Richter legte aber nach §20 des BGB fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.<br>
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Karl Gabriel konnte damit keine Erbansprüche geltend machen.
Karl Gabriel konnte damit keine Erbansprüche geltend machen.
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