Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen: Unterschied zwischen den Versionen

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Er war der Meinung, dass Cäzilia nach ihrer Mutter verstorben ist und sie damit zwischen dem Tod von Viktoria Gabriel und ihrem eigenen Todeszeitpunkt Erbin ihrer Mutter war. Er begründete die Annahme mit der Kleidung seiner Enkelin und seiner Schwiegertochter. Während Viktoria noch angezogen war, trug Cäzilia bereits ihr Nachtgewand.<br>
Er war der Meinung, dass Cäzilia nach ihrer Mutter verstorben ist und sie damit zwischen dem Tod von Viktoria Gabriel und ihrem eigenen Todeszeitpunkt Erbin ihrer Mutter war. Er begründete die Annahme mit der Kleidung seiner Enkelin und seiner Schwiegertochter. Während Viktoria noch angezogen war, trug Cäzilia bereits ihr Nachtgewand.<br>
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Laut der [[Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich | Aussage]] des [[Personen: Ney Heinrich | Heinrich Ney]] vom 19.01.1953, der bei der [[Sachverhalte: Obduktionsbericht | Leichenöffnung]] durch [[Personen: Aumüller Baptist| Dr. Aumüller]] anwesend war, hätte Cäzilia Gabriel nach dem Zufügen der Verletzungen noch 2-3 Stunden gelebt. In wie weit dies Karl Gabriel bekannt war, ist nicht nach zu vollziehen. <br>
Laut der [[Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich | Aussage]] des [[Ermittler: Ney Heinrich | Heinrich Ney]] vom 19.01.1953, der bei der [[Sachverhalte: Obduktionsbericht | Leichenöffnung]] durch [[Ermittler: Aumüller Johann Baptist | Dr. Aumüller]] anwesend war, hätte Cäzilia Gabriel nach dem Zufügen der Verletzungen noch 2-3 Stunden gelebt. In wie weit dies Karl Gabriel bekannt war, ist nicht nach zu vollziehen. <br>
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In der gesetzlichen Erbfolge wären die Großeltern [[Personen: Ehepaar Gruber | Gruber]] und [[Personen: Ehepaar Gabriel | Gabriel]] Erben der Cäzilia Gabriel gewesen. Da sich die Großeltern Gruber unter den [[Personen: Opfer | Opfer]] befanden, hätten nur die Großeltern Gabriel geerbt.<br>
In der gesetzlichen Erbfolge wären die Großeltern [[Personen: Ehepaar Gruber | Gruber]] und [[Personen: Ehepaar Gabriel | Gabriel]] Erben der Cäzilia Gabriel gewesen. Da sich die Großeltern Gruber unter den [[Personen: Die Opfer von Hinterkaifeck| Opfer]] befanden, hätten nur die Großeltern Gabriel geerbt.<br>
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Der zuständige Richter legte aber nach §20 des BGB fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.<br>
Der zuständige Richter legte aber nach §20 des BGB fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird.<br>
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Karl Gabriel konnte damit keine Erbansprüche geltend machen.
Karl Gabriel konnte damit keine Erbansprüche geltend machen.
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