Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Oktober 2011, 00:12 Uhr
, vor 13 Jahren→Bezug zum Mordfall Hinterkaifeck
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=== Bezug zum Mordfall Hinterkaifeck === | === Bezug zum Mordfall Hinterkaifeck === | ||
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] meldete Anspruch auf das Erbe | [[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] meldete Anspruch auf das Erbe seiner Enkelin [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] an. Cäzilia Gabriel war die Erbin ihrer Mutter [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]], die Eigentümerin von Hinterkaifeck. | ||
Er war der Meinung, dass Cäzilia nach ihrer Mutter verstorben ist und begründete die Annahme mit der Kleidung seiner Enkelin und seiner Schwiegertochter. Während Viktoria noch angezogen war, trug Cäzilia bereits ihr Nachtgewand. | |||
Er | Der Richter legte aber nach §20 des BGB fest, dass der Todeszeitpunkt aller Opfer als gleich angesehen wird. | ||
Der Richter |