Dokumente: 1923-02-23 Meldung Fund Reuthaue: Unterschied zwischen den Versionen
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Dokumente: 1923-02-23 Meldung Fund Reuthaue (Quelltext anzeigen)
Version vom 21. Oktober 2011, 13:24 Uhr
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Vom Amtsgerichte Schrobenhausen wird fernmündlich mitgeteilt, daß die von der Gendarmerie überbrachte Reuthaue durch einen Herrn Beamten an die Pol. Direktion München überschickt werde, eventuell Fingerabdrücke festzustellen und zur Untersuchung der Blutspuren. Auf die Anfrage, ob richterlicher Augenschein beantragt werde, wurde erwidert, ein solcher werde vorerst nicht beantragt. Die Gend. Solle jedoch eine Skizze einreichen. Die Anfertigung einer solchen ist bereits angeordnet.<br><br> | Vom Amtsgerichte Schrobenhausen wird fernmündlich mitgeteilt, daß die von der Gendarmerie überbrachte Reuthaue durch einen Herrn Beamten an die Pol. Direktion [[Orte: München|München]] überschickt werde, eventuell Fingerabdrücke festzustellen und zur Untersuchung der Blutspuren. Auf die Anfrage, ob richterlicher Augenschein beantragt werde, wurde erwidert, ein solcher werde vorerst nicht beantragt. Die Gend. Solle jedoch eine Skizze einreichen. Die Anfertigung einer solchen ist bereits angeordnet.<br><br> | ||
gez. Neuburg a.D., 2.III.23<br> | gez. Neuburg a.D., 2.III.23<br> |