Dokumente: 1953-02-06 Fragen zur Verjährung: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Vorlage vom 19. Januar 1953 – Nr. 3166<br>
Zur Vorlage vom 19. Januar 1953 – Nr. 3166<br>
Der Landtagsabgeordnete Bezold hat in der Fragestunde des Bayerischen Landtags am 3.2.1953 folgende Frage an den Herrn Bayerischen Staatsminister der Justiz gestellt:<br><br>
Der Landtagsabgeordnete Bezold hat in der Fragestunde des Bayerischen Landtags am 3.2.1953 folgende Frage an den Herrn Bayerischen Staatsminister der Justiz gestellt:<br><br>
„Wir konnte es geschehen, daß der am 25.4.1922 auf dem [[Der Hof Hinterkaifeck | Hof Hinterkaifeck]] bei [[Orte: Wangen | Wangen]] begangene 6fache Mord an dem Täter, der jetzt offenbar bekannt ist, nicht gesühnt werden kann. Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht dafür gesorgt, daß die [[ Wissen: Verjährung | Verjährung]] rechtzeitig unterbrochen und die Möglichkeit der Strafverfolgung gewahrt blieb.“<br><br>
„Wir konnte es geschehen, daß der am 25.4.1922 auf dem [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck | Hof Hinterkaifeck]] bei [[Orte: Wangen | Wangen]] begangene 6fache Mord an dem Täter, der jetzt offenbar bekannt ist, nicht gesühnt werden kann. Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht dafür gesorgt, daß die [[ Wissen: Verjährung | Verjährung]] rechtzeitig unterbrochen und die Möglichkeit der Strafverfolgung gewahrt blieb.“<br><br>
Der Herr Justizminister hat folgende Antwort erteilt:<br><br>
Der Herr Justizminister hat folgende Antwort erteilt:<br><br>
„Der Fall eignete sich in seinem vollen Umfange nicht zur öffentlichen Beantwortung, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind:
„Der Fall eignete sich in seinem vollen Umfange nicht zur öffentlichen Beantwortung, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind:
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