Durchsuchungsbefehl
Detailinformationen
Datum
03.05.1952 (Antrag vom 02.05.1952)
Ort
Amtsgricht Augsburg
Art des Dokumentes
Durchsuchungsbefehl für die Wohnung der Magdalena Schindler in Freising, Dr.-von-Dallerstraße 36
Verfasser
Ermittlungsrichter (Amtsgerichtsrat) Hillenbrand
Verfasst für
Augsburger Oberstaatsanwalt Dr. Popp
Verfügbar
Staatsarchiv Augsburg
Inhalt
Amtsgericht Augsburg
Ermittlungsrichter
Gs 1120/52
Augsburg, den 3. Mai 195
Betreff: Durchsuchung von Räumen.
Beschluß
Auf Antrag des Oberstaatsanwalts Augsburg
vom 2. Mai 1952 wird die Durchsuchung der Wohn- und sonstigen Räumen der Magdalena Schindler, geb. 10.4.1884, Freising von Bellerstr. 36
durch Polizeibeamte richterlich angeordnet, richterlich bestätigt, soweit sie wegen Gefahr im Verzug bereits erfolgt ist,
weil die betreffende Person als Täter oder Teilnehmer einer strafbaren Handlung oder als Begünstigter oder Hehler verdächtigt ist, sind, und
weil die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen kann,
weil die Durchsuchung zur Ergreifung de... Beschuldigten
zur Verfolgung von Spuren einer strafbaren Handlung
zur Beschlagnahme von Gegenständen
erfolgen soll und Tatsachen vorliegen, daß die gesuchten Person..., Spuren oder Sachen in den zu durchsuchenden Räumen befinden.
Die Durchsuchung darf auch zur Nachtzeit erfolgen, da ein Fall des § 104 der Strafprozeßordnung vorliegt.
Zu der Duchsuchung sind ein Gemeindebeamter oder zwei Gemeindeangehörige, die nicht Polizeibeamte sind, beizuziehen, soweit nicht ein Ausnahmefall des § 1004 Abs. der Strafprozeßordnung vorliegt. §§ 102, 103, 105 StPO.
Hillenbrand Amtsgerichtsrat
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