Berichte: 1931-01-22 Zur Aussage des Sebastian Maier

Aus Das Hinterkaifeck-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Aussage

Quelle

Staatsarchiv Augsburg

Detailinformationen

Datum

22.01.1931

Ort

München, Neuburg a. D. und Hohenwart

Autor/Funktion

Kestel, Oberstaatsanwalt
Riedmayr, Krim.Kom
Fauss,
Tenner,
Goldhofer, Gendarm

Inhalt

A b s c h r i f t
Aussage des Sebastian Maier


A 1368/30.
Neuburg a.D., den 22.1.31


Betreff: Schlittenbauer, Raubmord in Hinterkaifeck.

I. Vormerkung

Am 20.1.1931 fand sich freiwillig bei mir ein, der Zimmermann Sebastian Maier, geb. am 27.5.1889 zu Schillwitzried, wohnhaft in Wangen, Hs.Nr. 17. Er war leicht angetrunken und behauptete, er beschäftige sich seit einem Jahr mit dem Problem Hinterkaifeck und könne es nun lösen. Täter sei Schlittenbauer. Um ihn zu überführen, sei es notwendig, daß ein Kriminalbeamter bei ihm Wohnung nehme und sich als sein Schwager ausgebe (!) es dürfe aber nicht ein Herr sein, der schon draußen war. Auf diese Weise werde es rasch gelingen, den Täter zu überführen. Man müsse aber zugreifen, weil zu befürchten sei, daß der Täter Hand an sich lege, wenn er etwas merke. Darüber, was er bis jetzt ermittelt habe, war Maier nicht zu präzisen Angaben zu bewegen.

II. G.R. mit 1 Anlage

Zur P o l i z e i d i r e k t i o n M ü n c h e n

Unter Bezugnahme auf mein Ersuchen vom 10.9.1930, in welchem dort noch Erhebungen schweben.

Ich bitte die Angaben des Maier geeignet zu berücksichtigen. Etwaige Kosten, die durch auswärtige Dienstreisen X entstehen, werden auf den Justizetat übernommen.

Strafliste des Maier füge ich zur vertraulichen Einsicht bei

Neuburg a. d. Donau, 22.1.31
Der Oberstaatsanwalt
gez. Kestel

G.d. mit einer Beilage

Vorerst an die Gendarmeriestation
Hohenwart, B. A. Schrobenhausen
z. Hd. Herrn Stationsführers

mit dem Ersuchen um streng vertrauliche Kenntnisnahme und Äußerung, ob nach dortiger Ansicht der Mitteilung des Zimmermanns Maier besondere Bedeutung zukommt.


Läßt sich unter Berücksichtigung der dort wohl bekannten persönlichen und örtlichen Verhältnisse ein Bild darüber gewinnen, was der Mitteiler wissen kann? Ist er insbesondere in der Lage von seinem Anwesen aus das Tun und Treiben des Schlittenbauer zu beobachten?

Was ist dort über Maier bekannt?
Hat er einen Schwager?
Wenn ja, wie alt ist derselbe?
Was hat er für einen Beruf?
Wo wohnt er?

Von der Einleitung von Erhebungen und der Befragung des Maier bitte ich auf alle Fälle abzusehen.

München, den 27. Januar 1931
Polizeidirektion I. A.
gez. Fauss gez. Riedmayr


Zur Polizeidirektion M ü n c h e n.

In vorliegender Angelegenheit wird berichtet, daß nach der diesseitigen Ansicht den Angaben des Maier eine besondere Bedeutung wohl kaum zukommen dürfte.

Ein Bild darüber, was Mitteiler unter den bestehenden Verhältnissen von der Sache sachdienliches wissen könnte, läßt sich eigentlich nach keiner Richtung hin gewinnen. Von seiner Wohnung aus das Tun und Treiben des Schlittenbauer beobachten zu können hat derselbe keinerlei Gelegenheit, da diese ca. 25 Minuten vom Anwesen des Schlittenbauer entfernt gelegen und die Aussicht dorthin außerdem durch die dazwischen liegenden Waldungen vollständig versperrt ist. Maier ist vor ca. Jahresfrist aus der Gegend von Nandlstadt nach Wangen verzogen, hält sich seit dieser Zeit in einer armseligen Notwohnung dort auf, ist schon längere Zeit arbeitslos und wird von der Sache auch nur soviel wissen, was von derselben bei den sich bietenden Gelegenheiten immer wieder am Biertisch erzählt und besprochen wird. Ob derselbe einen Schwager hat, wie alt er ist, dieser wenn ja einen Hat und gegebenenfalls sein könnte, ist daher nicht näher bekannt.


Hohenwart, den 29. Januar 1931
Gendarmeriestation
gez. Goldhofer, K.


An den Herrn Oberstaatsanwalt
Bei dem Landgerichte
Neuburg a. d. Donau

Zurückgeleitet, unter Bezugnahme auf den in der Sache Schlittenbauer erstatteten u. am 7.2.31 übersandten Bericht des Krim. Inspektors Riedmayr. Mit Rücksicht auf vorstehende Konstatierung des Gend.Kom. Goldhofer wird die Entscheidung über ein Eingehen auf den Vorschlag des Zimmermanns Maier zunächst zurückgestellt.


München, den 8. Februar 1931
Polizeidirektion
I.A.
Gez. Tenner gez. Riedmayr

Fragen/Bemerkungen

  • Bewertung