Sachverhalte: Die Realteilung des Anwesens innerhalb der Erbengemeinschaft
Seite im Aufbau
Was
Nach den Morden ging der Hof an die gesetzlichen Erben der Verstorbenen, dies waren dann nachdem der fehlerhafte Erbschein aus 1915 korrigiert wurde, insgesamt 13 Personen, anteilig Eigentümer waren. Die Ausgangssituation ist hier beschrieben.
Während Viktoria Gabriel 5//8 des Anwesens vererbte, besaß ihre Tochter Cäzilia 3/8 am Anwesen, die sie ihren Erben hinterlassen hatte.
Durch die unterschiedlichen Anteile der 13 neuen Eigentümer, war Hinterkaifeck bis zum Verkauf an Josef Gabriel kurzzeitig eine Art Fleckenteppich.
Um den damaligen Status quo besser kenntlich zu machen, sind die einzelnen Erben und deren Anteile farblich gekennzeichnet.
Die Erben von Viktoria Gabriel
Der 5/8 Besitz von Viktoria wurde wie folgt verteilt:
Cäzilia Starringer zu ½ | Anna Gruber zu 1/10 | Josef Gruber zu 1/10 | Bernhard Gruber zu 1/10 | Maria Starringer, geb. Gruber (†) zu 1/10* | Michael Gruber (†) zu einem 1/10* |
Josef Starringer zu 1/20 | Theres Gruber zu 1/50 | ||||
Maria Starringer zu 1/20 | Marie Wagner, geb. Gruber zu 1/50 | ||||
Leonhard Gruber zu 1/50 | |||||
Peter Gruber zu 1/50 | |||||
Michael Gruber zu 1/50 |
- Der Anteil der bereits verstorbenen Geschwister von Andreas Gruber wurde zu gleichen Teilen unter deren Kindern aufgeteilt.