(in Bearbeitung)
№ 1068 am 19. MRZ 23 9 Uhr 00
G. Bay. Nr. 1068
Kaufvertrag
zweiundzwanzigster September neunzehnhundertzweiungzwanzig
____ 22. September 1922 ____
erschienen vor mir Carl Hattmer, Verweser des Notariats Schrobenhausen an der Amtsstelle:
1., Starringer Josef und Cäzilia, Gütlerseheleute in Gerenzhausen
2., Gruber Anna, Dienstmagd in Greinstellen, ledig und geschäftsfähig
3., Gruber Josef, Taglöhner in Pfaffenhofen, verheiratet
4., Gruber Bernhard, Gütler in Strobenried, verheiratet
5., Starringer Josef, Gütler in Schachach, handelnd für seinen ledigen geschäftsfähigen Sohn Josef Starringer in Schachach und seiner ledigen, geschäftsfähigen Tochter Maria Starringer, Dienstmagd in Lichthausen
(6., Gruber lies :) vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung derselben
6., Gruber Theres, Gütlerstochter in Greinstetten, ledig und geschäftsfähig
7., Wagner Jakob und Maria, letztere geborene Gruber, Sattlermeisterstereheleute in Grüntegernbach
8., Gabriel Karl und Franziska, Bauernehe=
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leute in Laag, nach diesamtlichen Ehevertrag des Notars Metzler, früher in Schrobenhausen vom 15. September 1886 G. R. Nr. 1017 in allgemeiner Gütergemeinschaft lebend,
9., Greger Georg, Ökonom und Bürgermeister in Wangen, handelnd als gerichtlich verpflichteter Pfleger der ledigen minderjährigen Gütlerssöhnen Leonhard, Peter und Michael Gruber in Greinstetten über deren sämtlicher Persönlichkeit ich mir Notariatsverweser Gewißheit verschaffte durch die Bestätigung des mir persönlich bekannten Notariatssekretärs Anton Philipp in Schrobenhausen laut Unterschrift:
Anton Philipp
Auf Ansuchen der Erschienenen beurkunde ich nach Einsicht des Grundbuches ihren Erklärungen gemäß folgenden
Kaufvertrag.
I.
Im Grundbuche des Amtsgerichts Schrobenhausen für Wangen Bd. I. S.272 Bl. 37 ist als Alleineigentümerin auf Grund allgemeiner Gütergemeinschaft und diesgerichtlichen Erbscheins vom 9. Februar 1915 N. R. Nr. 188/1914 bezüglich des Anwesens Hs. Nr. 27 1/2 in Gröbern, bestehend und Steuergemeinde Wangen, Gerichts und Finanzamts Schrobenhausen.
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Nr.
|
|
ha
|
564a
|
Wohnhaus mit Stall, Stadel und Hofraum
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0,078
|
564b
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Hauserbreitenacker, Acker zu
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2,365
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340 1/4
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Wiesteil, Wiese
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0,114
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340 1/8
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desgleichen
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0,371
|
340 1/9
|
desgleichen
|
0,014
|
344
|
untere Paarwiese
|
0,549
|
346
|
Paarwiese
|
0,341
|
396
|
Hinterfeldacker
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0,988
|
389 1/3
|
Hexenholz, Wald
|
3,407
|
396 1/2
|
Hinterfeldacker
|
0,988
|
396 1/5
|
Hinterfeldstraßacker
|
0,355
|
396 1/6a
|
Hinterfeldbreiten, Acker
|
3,165
|
396 1/6b
|
desgleichen
|
0,150
|
397
|
Leimgrub, Odung
|
0,238
|
397 1/2
|
desgleichen
|
0,238
|
397 1/3
|
desgleichen
|
0,102
|
398
|
Hinterfeldhölzl Wald
|
0,051
|
563
|
Wald
|
0,664
|
568 1/3
|
Acker
|
2,044
|
564 1/2
|
Egernacker
|
0,656
|
eingetragen Gabriel Viktoria, Gütlerswitwe in Gröbern.
Dieser Eigentümervertrag ist unrichtig; der Erbschein vom 9. Februar 1915 ist laut diesgerichtlichen Nachlaßakten N. R 138/1914 als unrichtig eingegangen und durch diesgerichtlichen Erbschein vom 11. September 1922 ersetzt worden.
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Aus diesem Erbschein wird sicher festgestellt, daß der am 12. Dezember 1914 in Neuville verstorbenem bisherige Miteigentümer Karl Gabriel, Gütler von Hinterkaifeck (Gröbern) auf Grund Gesetzes nur zu einem Viertel von seiner Witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck und zu drei Viertel von seiner Tochter Zäcilia Gabriel, Gütlerstochter in Hinterkaifeck beerbt worden ist.
Das Eigentum an dem vorbeschriebenen Anwesen ist daher tatsächlich übergegangen auf Viktoria Gabriel, Mutter und Zäcilia Gabriel Tochter.
Die Beteiligten bewilligen und beantragen daher Grundbuchberichtigung dahin, daß Viktoria Gabriel und Zäcilie Gabriel in Erbengemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
II.
Witwe Viktoria Gabriel und deren Tochter Zäcilia Gabriel sind vom 31. März auf 1. April 1922 oder um diese Zeit herum mit Tod abgegangen.
a) Aus dem Erbschein der diesgerichtlichen Nachlaßakten bezwinglich der Witwe Viktoria Gabriel N. R Nr. 43/1922 vom 7. Juni 1922 wird sicher festgestellt, daß dieselbe auf Grund Gesetzes beerbt wurde von nachbezeichneten Personen, die heute sämtlich erschienen, bezw. vertreten sind:
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1., Starringer Zäcilia, geb. Asam, Gütlersfrau in Gerenzhausen zu 1/2
2., Anna Gruber, ledige Dienstmagd in Greinstetten,
3., Josef Gruber, Taglöhner in Pfaffenhofen
4., Leonhard Gruber, Gütler in Strobenried
zu je 1/10
5., Josef Starringer, Gütlerssohn in Schachach
6., Maria Starringer, Dienstmagd in Lichthausen
zu je 1/20
7., Theres Gruber, Gütlerstochter in Greinstetten
8., Maria Wagner, geb, Gruber, Sattlersfrau in Grüntegernbach
9., Leonhard Gruber
10., Peter Gruber
11., Michael Gruber, sämtliche Gütlerssohn in Greinstetten zu je 1/50.
b.) Aus dem Erbschein des diesgerichtlichen Nachlaßaktes, bezüglich der Zäcilia Gabriel N. R. Nr. 44/1922 vom 22. September 1922 wird sicher festgestellt, daß dieselbe auf Grund Gesetzes beerbt wurde von Cäcilia Starringer, geb. Asam, Gütlersfrau in Gerenzhausen zu 1/2 und den Bauerseheleuten Karl und Franziska Gabriel in Laag, zu je 1/4.
Diese sämtlichen voraufgeführten Erben sind die tatsächlichen derzeitigen Eigentümer des voraufgeführten Anwesens.
Die Eintragung dieser Erbübergänge im Grundbuche wird hiermit bewilligt und beantragt.
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III.
Am Vertragsanwesen lasten:
In Abteilung II.
Leibgeding für die Gütlerseheleute Andreas und Zäcilia Gruber in Gröbern und
In Abteilung III.
zweitausend Mark 2000 M
Vatergut der verstorbenen Gütlerstochter Cäcilie Gabriel von Gröbern.
Aus den diesbezüglichen Nachlaßakten N. R. Nr. 41,42/1922 wird sicher festgestellt, daß vorgenannte Gütlerseheleute Andreas und Zäcilia Gruber von Gröbern vom 31. März auf 1. April 1922 oder um diese Zeit herum in Gröbern gestorben sind.
Die Löschung des Leibgedings der vorgenannten Eheleute Gruber wird wegen Ablebens der Begünstigten allseits (zur lies) bewilligt und beantragt.
Die Gläubigerin der vorbezeichneten Vatergutshypothek zu 2000 M ist, wie aus obigen diesbezüglichen Feststellungen hervorgeht (Ziffer II) gleichzeitig tatsächliche Eigentümerin des Vertragsanwesens und ist ihre Eintragung als Eigentümerin bewilligt und beantragt. Wegen Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person wird die Löschung derbezüglich zu 2000 M im Grundbuche samt Nacheinträgen allseits, allemals bewilligt und beantragt.
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IV.
Die Erben der Viktoria Gabriel und der Cäzilia Gabriel verkaufen hiermit
an
den mitanwesenden
Josef Gabriel, ledig und geschäftsfähig, Gütlerssohn in Laag, dessen Persönlichkeit mir bestätigt wurde, von dem mir Notariatsverweser persönlich bekannten Notarssekretär Anton Philipp in Schrobenhausen laut Unterschrift Anton Philipp des vorbeschriebenen Anwesen
Gs. Nr. 27 1/2 in Gröbern
mit sämtlichen dabei befindlichen lebenden und toten Inventar, ohne Haftung für Flächenmaß, Freiheit von Grunddienstbarkeiten, baulichen Zustand der Gebäude, jedoch unter Haftung für ungehinderten Eigentumsübergang und Hypothekfreiheit zu sofortigem Besitz und Eigentum.
Sodann erklären die Erschienenen über vorstehenden Eigentumsübergang, wie angeführt einig zu sein und wird
die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuche bewilligt und beantragt.
V.
Der Kaufpreis beträgt
3000000 M
Drei Millionen Mark
wovon der Betrag von
Einer Millionen Mark
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auf das mitverkaufte Inventar ausgeschieden wird.
Der Käufer verpflichtet sich diesen Kaufpreis, für welchen auf Verzinsung und dringliche Sicherstellung verzichtet wird, am 1. ersten November dies Jahres bar und kostenfrei an die Verkäufer zu bezahlen.
Käufer unterwirft sich bezüglich der eingegangenen Zahlungsverbindlichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung und der Urkunde.
Die Gütlerseheleute Karl und Franziska Gabriel in Laag leisten für richtige und rechtzeitige Bezahlung des den einzelnen Miterben zustehenden Anteile (Bürgschaft lies:) am Kaufpreise, Bürgschaft.
VI.
Käufer tritt sofort nach erfolgter bezirkspolizeilicher Genehmigung in den Besitz und Nutzgenuß des Kaufsanwesens und übernimmt die hiermit ruhenden Steuern, Anlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben jeder Art von heute an. Gefahr geht gleichfalls heute an auf den Käufer über.
VII.
Die sämtlichen Kosten einschließlich derjenigen der Grunderwerbssteuer trägt der Käufer.
Das Notariat wird ermächtigt, die Grunderwerbssteuer in Empfang zu nehmen.
VIII.
Von dieser Urkunde erhalten der Käufer, das Amtsgericht Pfaffenhofen für die minder-
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jährigen Gütlersöhne, Leonhard, Peter und Michael Gruber sowie die übrigen Beteiligten, diese wirksame Ausfertigung.
IX.
Der Pfleger der Gruber'schen Kinder ersucht um vormundschaftsgerichtliche Genehmigung dieses Vertrages, Vermerk der Genehmigung auf dieser Urkunde und Eröffnung der Genehmigung an ihr.
X.
Jakob Wagner erteilt zu vorstehenden Vertrage, seiner Ehefrau die erforderliche Zustimmung.
XI.
Verfüglich ermächtigen sämtliche Beteiligte zur eventuellen Abgabe ihren weiter erforderlichen Nachtragserklärungen, für sie alle mit Ausnahme des Käufers den Ökonom und Bürgermeister Georg Greger in Wangen.
Vorgelesen, vom Notariatsverweser, von den Beteiligten genehmigt und lies:) durchgelesen, von den Beteiligten genehmigt und eigenhändig unterschrieben.
Starringer Josef
Cäzilie Starringer
Anna Gruber
Leonhard Gruber
Josef Starringer von Schachach
-10-
Gruber Theres
Jakob Wagner
Karl Gabriel
Franziska Gabriel
Greger Geoerg
Gabriel Josef
Hattmer
Not. Verweser
Genehmigung
Wir unterfertigten haben von dem Inhalt der diesamtlichen Urkunde vom 22. September 1922 Gesch. Reg. Nr. 1068 genau Kenntnis. Wir genehmigen diese Urkunde in allen Teilen und schließen uns allen darin von unserem Vater Josef Starringer in unserem Namen abgegebenen Erklärungen und gestellten Anträgen an.
Schrobenhausen, den 25. September 1922
Starringer Josef
Starringer Maria
Gesch. Reg. Nr. 1072 Die Echtheit der vorstehenden Unterschriften des ledigen geschäftsfähigen Gütlerssohnes Josef Starringer in Schachach und der ledigen geschäftsfähigen Gütlerstochter Maria Starringer, Dienstmagd in Lichthausen beglaubige ich.
Schrobenhausen, den fünfundzwanzigsten September neunzehnhunderzweiundzwanzig.
Hattemer
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Genehmigung
Ich habe Kenntnis von dem Inhalte der Urkunde des Notariates Pfaffenhofen richtig Schrobenhausen vom 22. September 1922 Nr: 1068, bei deren Errichtung der Ökonom und Bürgermeister Georg Greger in Wangen namens der von mir als Mutter gesetzlich vertretenen minderjährigen Gütlerssöhne: Leonhard, Peter und Michael Gruber von Grainstetten gehandelt hat, und genehmige die Urkunde vollinhaltlich also alle Anträge und Erklärungen, die Georg Greger hierbei namens meiner Kinder gemacht hat, als für diese rechtsverbindlich unter Wiederholung des unter Ziffer IX der Urkunde gestellten Antrages auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, und mit dem Antrage auf grundbuchamtlichen Vollzug und Ausfertigung der gegenwärtigen Genehmigungserklärung im Zusammenhalte mit der Haupturkunde die unter Ziffer XI erteilte Vollmacht auch meinerseits für meine Kinder erteilend.
Pfaffenhofen, den 27. Februar 1923
Maria Gruber
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Reg. Nr. 318. Die Echtheit der vorstehenden Unterschrift der Gütlerswitwe Maria Gruber in Greinstetten, Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Gütlerskinder: Leonhard, Peter und Michael Gruber dortselbst, wird hiermit beglaubigt.
Pfaffenhofen, den siebenundzwanzigsten Februar Eintausendneunhundertdreiundzwanzig.
Notariat Pfaffenhofen a. d. Ilm
Geh. Justiziar Wenninger
Notar
Feststellung
Vorstehende Genehmigungserklärung wurde nach Kenntnisnahme sofort dieser Urkunde beigeheftet
Schrobenhausen, den 1. März 1923
Notarist:
Arber
Notariatsverweser
Die Erklärung der Gütlerswitwe Maria Gruber von Greinstetten als gesetzliche Vertreterin
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ihrer 3 minderjährige Kinder namens: Leonhard, Peter und Michael Gruber wurden hiermit vormundschaftsgerichtlich genehmigt.
Die vormundschaftliche Genehmigung wurde heute der Witwe zu Protokoll im Akt F.G. R. 22/23 eröffnet.
Pfaffenhofen, 10. März 1923
Amtsgericht (Vormundschaftsgericht)
i.V.
xxx
Amtsrichter
xxx 379
Eingetragen auf Antrag am 14. Jan. 1923
Wangen I 274 Bl 37
Schrobenhausen, den 14. Jan. 1923
Amtsgericht (Grundbuchamt)
Feurer
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